Artikel 25.02.2026

Shrinkflation-Gesetz beschlossen: Mehr Transparenz im Supermarkt – mit Ausnahmen

  • Shrinkflation

Versteckte Preiserhöhungen im Supermarkt bekommen endlich eine transparente Kennzeichnung. Das neue Anti-Mogelpackungsgesetz ist ein Erfolg für Konsument:innen – enthält aber Schlupflöcher. 

Weniger Inhalt, gleicher Preis: Was viele Konsument:innen seit Jahren im Supermarkt erleben, muss künftig gekennzeichnet werden. Mit dem beschlossenen Anti-Mogelpackungsgesetz wird Shrinkflation in Österreich erstmals gesetzlich erfasst. Ab 1. April müssen Händler:innen deutlich darauf hinweisen, wenn sich die Füllmenge eines Produkts reduziert hat, ohne dass der Preis entsprechend sinkt. 

Für Konsument:innen ist das ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz im Regal. Doch ob das Gesetz tatsächlich vor versteckten Preiserhöhungen schützt, hängt maßgeblich von seiner konkreten Umsetzung ab. 

Ein überfälliger Schritt gegen „stille Preiserhöhungen“ 

Shrinkflation – also die Reduktion der Füllmenge bei gleichbleibendem Preis – ist seit Jahren gängige Praxis. Die Verpackungen bleiben oft nahezu unverändert, der Preis wirkt stabil, doch der Inhalt schrumpft. Für Konsument:innen bedeutet das faktisch eine Preiserhöhung, die auf den ersten Blick kaum erkennbar ist. 

Gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise belastet Shrinkflation viele Haushalte zusätzlich. Wer ohnehin jeden Euro umdrehen muss, kann sich eine intransparente Preisgestaltung nicht leisten. 

Knapp 5.500 Menschen haben daher die foodwatch-Petition gegen stille Preiserhöhungen unterstützt und klare Regeln gefordert. Mit dem neuen Gesetz wird nun erstmals festgeschrieben: Versteckte Füllmengenreduktionen sind kein Kavaliersdelikt, sondern müssen transparent gemacht werden. 

Transparenz mit Schwächen 

So wichtig die Einführung der Kennzeichnungspflicht ist – das Gesetz weist erhebliche Lücken auf. 

Unklar geregelt ist etwa, wie die Warnhinweise konkret aussehen müssen. Weder Schriftgröße noch Platzierung oder verbindlicher Wortlaut sind präzise definiert. Ohne klare Mindeststandards besteht das Risiko, dass Hinweise uneinheitlich, schwer auffindbar oder optisch wenig auffällig gestaltet werden. Eine Kennzeichnung, die im Regal kaum wahrgenommen wird, verfehlt jedoch ihren Zweck. 

Kritisch ist außerdem, dass bestimmte Produktkategorien von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Dazu zählen unter anderem Tee, Gewürze und Speiseeis. Für Konsument:innen ist nicht nachvollziehbar, warum Shrinkflation in diesen Bereichen nicht transparent gemacht werden soll. 

Hinzu kommt die Befristung des Gesetzes auf vier Jahre: Mit dem 30. Juni 2030 soll es automatisch außer Kraft treten, die Kennzeichnung somit nicht mehr verpflichtend sein. Shrinkflation ist jedoch kein kurzfristiges Phänomen, sondern seit langem Teil der Preispolitik vieler Unternehmen. Ein wirksamer Konsument:innenschutz braucht daher eine dauerhafte Lösung ohne Ablaufdatum. 

Meilenstein mit Beobachtungsbedarf 

Das Anti-Mogelpackungsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein für mehr Transparenz im Supermarkt. Erstmals wird gesetzlich anerkannt, dass die Reduktion von Füllmengen bei gleichbleibendem Preis ein relevantes Problem für Konsument:innen darstellt. 

Entscheidend wird nun sein, ob die neuen Vorgaben konsequent umgesetzt werden – oder ob Schlupflöcher genutzt werden, um Preiserhöhungen weiterhin zu verschleiern. foodwatch wird die Einführung der Kennzeichnungspflicht genau beobachten und dokumentieren, wie Handel und Unternehmen mit der neuen Transparenzregel umgehen.