Nachricht 01.03.2006

foodwatch-Stellungnahme: Neufassung der EU-Öko-Verordnung führt nicht zu mehr Transparenz

Mit der neuen EU-Öko-Verordnung soll unter anderem die Transparenz erhöht werden. Dieses Ziel wird jedoch mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht. So sind weder Angaben zur Herkunft vorgesehen, noch zu Fruchtsorten oder Tierrassen. Verbraucher werden damit weiterhin grundlegende Informationen auch bei Bioprodukten vorenthalten. Das hat foodwatch in einer Stellungnahme für eine Verbändeanhörung im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) deutlich gemacht.

Derzeit wird über die Neufassung der seit 1991 in Europa geltenden „EU-Ökoverordnung“ diskutiert. Dieses europaweit geltende Gesetz regelt die ökologische/biologische Erzeugung von Lebensmitteln sowie deren Kennzeichnung. So müssen beispielsweise alle in Deutschland mit dem sechseckigen „Biosiegel“ gekennzeichneten Lebensmittel (mindestens) den Anforderungen der Ökoverordnung genügen. Kurz vor Weihnachten 2005 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Ökoverordnung vor. Und Ende Februar 2006 führte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Verbändeanhörung zur Neufassung der EU-Ökolandbau-Verordnung durch.

EU-Kommission will Vertrauen in Bioprodukte erhöhen

Die EU-Kommission gibt an, mit der Neufassung ein „einheitliches Konzept“ der ökologischen Erzeugung fördern zu wollen und behauptet, dass dadurch die Anerkennung und das Vertrauen der Verbraucher für Ökolebensmittel erhöht werde. foodwatch hat in seiner Stellungnahme Stärken und Schwächen des Entwurfs aufgezeigt. Ein geeignetes Konzept für eine aus Gründen der Wahlfreiheit der Verbraucher gleichermaßen transparente wie vielfältige ökologische Land- und Ernährungswirtschaft lässt der Entwurf nach Auffassung von foodwatch nicht erkennen. Besonders fatal: Der wichtigste Wettbewerbsnachteil der ökologischen Lebensmittelerzeugung, nämlich ihr Kostennachteil gegenüber der konventionellen Landwirtschaft, wird nicht beseitigt.

foodwatch fordert: Mehr Transparenz…

Aus Sicht von foodwatch muss die Ökoverordnung zwei Leitlinien folgen: Dem Prinzip der vollständigen Transparenz und dem Prinzip der umfassenden Qualitätsdifferenzierbarkeit ökologischer Lebensmittelerzeugung. Der Standardisierung und Anonymisierung ökologisch erzeugter Produkte kann aus Verbrauchersicht nur durch umfassende Transparenzgebote bei Kontrolle, Zertifizierung und Kennzeichnung auf Grundlage eines umfassenden Qualitätsbegriffs begegnet werden.

… und Verursacherprinzip

Außerdem muss die Kommission das Verursacherprinzip für die Begleichung ökologischer Schäden in der Ernährungswirtschaft einführen, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Durch Grundwasser-, Pestizid- und Düngemittelabgaben  würde der (bisher von der Allgemeinheit aufzubringende) Kostenvorteil der konventionellen gegenüber der ökologischen Ernährungswirtschaft nivelliert.