Nachricht 19.01.2007

foodwatch kritisiert EU-Öko-Verordnung

Im ersten Halbjahr 2007 stellt Deutschland den EU-Ratspräsidenten. foodwatch fordert, diese Gelegenheit zu nutzen und Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf für eine neue EU-Öko-Verordnung zu initiieren. Denn der vorliegende Entwurf für eine Neufassung der Grundlagen für ökologische Produkte trägt nicht zu mehr Transparenz bei. Ziel muss es sein, das mit der ökologischen Erzeugung einhergehende Qualitätsversprechen für die Verbraucher überprüfbar zu machen, so foodwatch.

Mit der Neufassung der EU-Öko-Verordnung will die EU-Kommission ein „einheitliches Konzept“ der ökologischen Erzeugung fördern. Ziel sei es, so die Kommission, die Transparenz, die Wettbewerbsfähigkeit sowie das Vertrauen der Verbraucher in die ökologische Lebensmittelwirtschaft in Europa zu erhöhen. Beispielsweise soll zusätzlich zu den bereits existierenden nationalen Siegeln ein europaweit einheitliches Siegel für Bioprodukte eingeführt werden. Doch das formulierte Ziel wird mit dem vorliegenden Entwurf nqach Meinung von foodwatch nicht erreicht.

foodwatch kritisiert vor allem zwei Punkte:

  • Durch die Verordnung wird der Markt nicht transparenter. Wesentliche Qualitätskriterien wie regionale Herkunft, verwendete Rassen oder Sorten, besondere Herstellungsverfahren oder verwendete Zusatzstoffe sind weiterhin nicht für jeden unmittelbar zu erkennen. Es wird damit für den Verbraucher kaum möglich sein, verschiedene Qualitätsstufen bei Biolebensmitteln zu unterscheiden.
  • Der entscheidende Wettbewerbsnachteil der ökologischen Lebensmittelerzeugung wird nicht beseitigt. Konventionell wirtschaftende Betriebe haben weiterhin ungerechtfertigte Kostenvorteile, weil sie nicht für die von ihnen verursachten Umweltschäden aufkommen müssen. Sie schädigen die Umwelt durch hohe Kohlendioxid-Emissionen sowie die Verschmutzung von Wasser mit Phosphaten, Nitraten und Pflanzenschutzmitteln. Die Kosten dafür trägt die Allgemeinheit.

Kritisch beurteilt foodwatch zudem, dass in der neuen EU-Öko-Verordnung Verunreinigungen mit genetisch veränderten Organismen (GVO) bei Bioprodukten eindeutig akzeptiert werden.

Die EU-Kommission hatte es angesichts der aus ihrer Sicht „starken Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft“ seit Erlass der EU-Öko-Verordnung im Jahr 1991 für nötig gehalten, die EU-Öko-Verordnung zu überarbeiten. Kurz vor Weihnachten 2005 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung vor. Anlässlich einer Anhörung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Februar 2006 hatte foodwatch eine Stellungnahme eingereicht. Darin geht foodwatch auf Details der Verordnung ein beispielsweise auf eine Regelung zur Verwendung von Zusatzstoffen und GVO. Die geänderte Verordnung soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.