Nachricht 16.10.2007

Statt Ampel: Seehofer stellt "1 plus 4"-Modell vor

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) lehnt eine verbraucherfreundliche Nährwertkennzeichnung ab. Er will das gleiche Modell wie die Industrie – nennt es nur anders.

Auf der Ernährungsmesse Anuga hat Seehofer sein Modell „1 plus 4“ zur verbesserten Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln vorgestellt. „Wir wollen eine freiwillige Lösung in Deutschland“, sagt der Minister. Hersteller sollen demnach künftig Kalorien sowie den Gehalt an Fett, Zucker, gesättigten Fettsäuren und Salz ausweisen, bezogen auf eine Portion sowie auf die Richtwerte für die empfohlene Tagesration. Referenzwert sei ein Tagesbedarf von 2000 Kalorien, vergleichbar dem einer erwachsenen Frau. Das Modell greift das GDA-System der Industrie auf. Bis 2010 sollen drei Viertel aller verpackten Lebensmittel auf dem deutschen Markt die neue Kennzeichnung tragen. Einer Ampel erteilt Seehofer eine klare Absage. Er betont, auf  eine Partnerschaft mit der Wirtschaft“ statt auf Verbote oder Sanktionen zu setzen. 

Am selben Tag erklärte das Bundesverbraucherministerium zur Veröffentlichung der so genannten EsKiMo-Studie des Robert Koch Instituts, dass Kinder und Jugendliche zu viele gesüßte Getränke und zu viele Süßigkeiten konsumierten/typo3/.

Industrie lehnt Pflicht-Kennzeichnung ab

Pünktlich zu diesem Tag meldete sich auch der Industrie-Lobbyverband BLL zu Wort und verkündet, dass die Lebensmittelwirtschaft die freiwillige Nährwertinformation ausgebaut habe und inzwischen 60 Prozent der Verpackungen Angaben enthielten./typo3/ In einem Pressegesrpäch zur Anuga fordert BLL-Präsident Theo Spettmann nachdrücklich: „Nährwertkennzeichnung muss freiwillig sein!“/typo3/. Spettmann sieht keinerlei gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Lebensmittelwirtschaft habe „ohne gesetzliche Notwendigkeit“ ihr Informationsangebot in den vergangenen Jahren ausgeweitet. „Der Verbraucher kann sich also schon heute in ganz großem Umfange informieren“, so Spettmann.  „Zumindest sollte in Brüssel ein Gesetzgebungsmoratorium für einen angemessenen Zeitraum vereinbart werden.“

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