Nachricht 23.01.2009

Ampel-Test: Light-Produkte können schwer im Magen liegen

Lightprodukte machen rank, schlank und glücklich, suggeriert die Werbung. Mit der Ampelkennzeichnung würde jedoch entlarvt, dass einige Lightprodukte es ganz schön in sich haben: Obwohl der Gehalt an Fett oder Zucker im Vergleich zu normalen Produkten geringer ist, enthalten sie noch so viel davon, dass die Ampel Rot zeigt.

foodwatch hat 13 Lightprodukte mit der Ampelkennzeichnung versehen. Ergebnis: Bei 11 von ihnen (rund 85 Prozent) steht die Ampel entweder bei Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker oder Salz auf Rot. Die "Streichzarte Teewurst light" von Aldi bekommt sogar drei rote Ampeln. Viele Lightprodukte sind also kein Freifahrtschein fürs hemmungslose Schlemmen. Doch mit ihren verheißungsvollen Versprechen von Fitness und Gesundheit vermitteln die Hersteller genau das und verleiten damit zu falscher Sorglosigkeit.

Mit einer verpflichtenden Ampelkennzeichnung könnten Verbraucher als fettarm beworbene Zuckerbomben auf einen Blick durchschauen. Darum macht die Lebensmittelindustrie massiv Lobbyarbeit gegen die Ampelkennzeichnung.

Fitness und Wellness liegen im Trend – das will die Lebensmittelindustrie in bare Münze umwandeln. Und die Verbraucher greifen gerne zu, wenn Produkte ihnen leichten Genuss und ein gesundes Leben versprechen. Die Nachfrage nach Gesundheits- und Wellness-Produkten beispielsweise ist zwischen 2002 und 2006 um 23 Prozent gewachsen. Doch welche Produkte dürfen überhaupt als "light" vermarktet werden?

Welche Produkte dürfen "leicht" heißen?

Produkte, die Bezeichnungen wie "leicht", "light" oder Ähnliches tragen, müssen mindestens 30 Prozent weniger Fett beziehungsweise Zucker enthalten als herkömmliche Produkte. Dabei muss erkennbar sein, ob sich die Bezeichnung auf den Fett- oder den Zuckergehalt bezieht. Als "energiereduziert" dürfen Produkte dann bezeichnet werden, wenn der Brennwert (Kaloriengehalt) um mindestens 30 Prozent vermindert ist. Dabei müssen die Eigenschaften angegeben werden, die zur Senkung des Brennwertes führen.

Einige Lightprodukte haben es in sich...

Doch wie leicht sind die Lightprodukte wirklich? foodwatch hat 13 "leichte" Lebensmittel näher untersucht und für sie eine Ampelkennzeichnung erstellt, wie sie in Großbritannien auf vielen Produkten verwendet wird. Fazit: Drei der 13 Lightprodukte haben einen hohen Zuckerwert, vier enthalten sehr viel Salz und fünf weisen hohe Gehalte an gesättigten Fettsäuren auf. Vier Light-Lebensmittel enthalten immer noch so viel Fett, dass die Produkte dafür eine rote Ampelfarbe erhalten würden. Die "Streichzarte Teewurst light" von Aldi beispielsweise bekäme für ihren Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz gleich drei rote Ampelpunkte.

Weniger Fett, dafür mehr Salz

Besonders irreführend: Häufig enthalten so genannte "Light"-Produkte besonders viel Salz oder Zucker. Offenbar muss kräftig nachgewürzt werden, weil der Geschmacksträger Fett reduziert wurde. So wurde bei "Thomy légère – leichter als Remoulade" zwar der Fettgehalt um rund 85 Prozent reduziert, gleichzeitig aber ist der Salzgehalt mit 3,1 Gramm pro 100 Gramm mehr als doppelt so hoch wie bei der "normalen" Remoulade von Thomy.

"Special K"-Flakes von Kellogg's: Zuckerdiät?

Kellogg's wirbt für "Special K"-Flakes mit dem Hinweis "1,5% Fett" und empfiehlt "7 Schritte in ein Diät-freies Leben". Wichtigster Schritt ist natürlich, regelmäßig "Special K" zu essen. Wer das tut, lebt tatsächlich Diät-frei - denn eine Zuckerdiät kann nicht funktionieren. Mit 17 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthalten 100 Gramm "Special K" rund sechs Stück Würfelzucker. Klassische Cornflakes aus dem Hause Kellogg's kommen dagegen mit weniger als der Hälfte aus.

Ampelkennzeichnung würde Orientierung bieten

Eis bleibt eine Süßigkeit, auch wenn es "leichter Genuss" heißt. Und "leichte" Chips sind immer noch fettig. Durch die Bezeichnung "leicht" verleiten diese Lebensmittel aber zu falscher Sorglosigkeit: Der Verbraucher gewinnt den Eindruck, hier endlich mal ohne Einschränkung zulangen zu dürfen. Was wirklich in manchen Lightprodukten steckt, erschließt sich den Verbrauchern bisher – wenn überhaupt - nur nach gründlichem Zahlenstudium. Auch die von der Lebensmittelindustrie propagierte GDA-Kennzeichnung mit Zahlen- und Prozentangaben ist dabei keine Hilfe. Die Ampelkennzeichnung würde dagegen auf einen Blick enthüllen, ob sich hinter dem fettreduzierten Lightprodukt eine Zuckerbombe versteckt.