Nachricht 22.09.2009

Bundesregierung will nur freiwillige Nährwertangaben

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen die Lebensmittelhersteller nicht zu Angabe von Fett, Zucker oder Salz verpflichtet werden.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion (DS 16/13999)/typo3/ hat sich Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Müller widersprüchlich über den Verlauf der Beratungen in der Arbeitsgruppe des Europäischen Rates zur Nährwertkennzeichnung geäußert. Bislang seien bei den bisherigen Treffen "lediglich Fortschrittsberichte seitens der jeweiligen Präsidentschaft zur Kenntnisnahme vorgelegt worden. Ein detaillierter Meinungsaustausch fand nicht statt." Gleichzeitig gibt Müller jedoch an zu wissen, dass "nach derzeitigem Stand" 17 Mitgliedsstaaten neben der deutschen Bundesregierung grundsätzlich für die Zulassung freiwilliger Kennzeichnungsformen sind, jedoch "einen harmonisierten Ansatz" bevorzugten.

Zur Position der Bundesregierung erklärt Müller im Detail: Freiwillige zusätzliche Kennzeichnungssysteme, ja – "allerdings wird dies nicht auf nationaler Ebene, wie im Vorschlag vorgesehen, präferiert, sondern in einem harmonisierten Ansatz. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass dies zu unterschiedlichen Systemen in den Mitgliedstaaten führt und den innergemeinschaftlichen Handel erschweren könnte." Da es nach Einschätzung des Bundesverbraucherschutzministeriums aber nicht möglich sein werde, ein solches harmonisiertes System "bereits jetzt" in die Verordnung aufzunehmen, solle zumindest das Vorhaben, ein entsprechendes System zu entwickeln, dort verankert werden.

Umfassendste Studie zum Tehma angeblich noch immer nicht geprüft

"Noch nicht abgeschlossen" seien die Prüfungen von FSA-Studie und Forderungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf die Frage, in welcher Weise Verbraucherwünsche ermittelt wurden, wird auf die Umfrage des Ministeriums verwiesen – deren Ergebnisse (hohe Präferenz für eine Grafik mit Ampelfarben) jedoch ignoriert wird.

Aufschlussreich ist auch die tabellarische Angabe, an welchen Veranstaltungen Vertreter der Bundesregierung zur Nährwertkennzeichnung teilgenommen haben: Neben Veranstaltungen des Bundesministeriums und dem bayerischen Verbraucherschutzministerium sind es ein "Workshop" des Milchindustrieverbandes, ein "Gesprächskreis" des Markenverbandes und ein "Kamingespräch" beim Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie – allesamt Gegner der Ampelkennzeichnung.

Öffnungsklausel für die Ampel wäre möglich

In der Antwort gibt die Bundesregierung indirekt erstmals zu, dass die von foodwatch geforderte Öffnungsklausel binnenmarktkonform und europarechtlich möglich sei: "Artikel 44 des Verordnungsvorschlags müsste neben den unverbindlichen auch verbindliche Regelungen durch die Mitgliedstaaten vorsehen", schreibt Müller.