Nachricht 11.01.2013

E-Mail-Aktion: Minister Bahr lässt antworten

Seit 2011 gibt es in Deutschland einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser. Doch der ist so hoch angesetzt, dass er Säuglingen und Kleinkindern keinen ausreichenden Schutz bietet. Soweit der Stand der Wissenschaft – Gesundheitsminister Daniel Bahr jedoch lässt das in einer Antwort auf unsere E-Mail-Aktion bestreiten.

In Deutschland kann Trink- und Mineralwasser mit Uran belastet sein – teilweise so stark, dass gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen sind. Problematisch ist dabei nicht die Radioaktivität von Uran, sondern die chemische Giftigkeit des Schwermetalls: Hohe Belastungen können zu einer Schädigung der Nieren führen, vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern.

27.000 E-Mails an die Ministerien

Mehr als 27.000 Verbraucher haben sich über unsere E-Mail-Aktion bereits an das Bundesverbraucher- und das Bundesgesundheitsministerium gewandt und sichere Grenzwerte gefordert. Immerhin: Am 1. November 2011 hat die Bundesregierung in Reaktion auf die foodwatch-Kampagne für Trinkwasser einen Höchstwert von 10 Mikrogramm Uran pro Liter in Kraft gesetzt und brüstet sich, damit weltweit die strengsten Vorgaben für Trinkwasser zu machen.

Kein Schutz für kleine Kinder

Bis 10 Mikrogramm belastetes Wasser gilt als sicher für Erwachsene. Für Säuglinge und Kleinkinder jedoch sind schon deutlich niedrigere Belastungen ein Risiko, wie die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA in einem eigens aus Deutschland angeforderten Gutachten darlegt. In unserer E-Mail-Aktion fordern wir daher gemeinsam mit allen Unterzeichnern: Der Grenzwert muss auf 2 Mikrogramm pro Liter festgelegt werden, denn in dieser Größe ist er sicher für alle. Und für Mineralwasser sollte derselbe Wert als Limit festgesetzt werden. Obwohl die Belastung hier vergleichbar ist, gibt es für Wasser in Flaschen noch überhaupt keinen gesetzlichen Grenzwert.

Minister Bahr leugnet jedes Risiko

Nun hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf unsere E-Mail-Aktion reagiert und die zuständige Fachabteilung seines Hauses eine Antwort formulieren lassen. Die ist ernüchternd: Auf zwei Seiten leugnet das Ministerium jedes Risiko. Dabei wird im Schreiben sogar aus dem EFSA-Gutachten korrekt zitiert, dass entsprechende Uran-Belastungen für kleine Kinder „vermieden werden sollten“. Um dann jedoch mit dem Fazit abzuschließen: „Ihre Aussage, der Uran-Grenzwert im Trinkwasser von 10 Mikrogramm pro Liter sei ‚so hoch angesetzt, dass Säuglinge und Kleinkinder nicht ausreichend geschützt‘ würden, ist unbegründet und entspricht nicht dem tatsächlichen Sachverhalt.“

Gutachten falsch ausgelegt

Das sieht selbst die EFSA anders. 2009 bestätigte EFSA-Wissenschaftlerin Claudia Heppner gegenüber der ARD-Sendung Report München, wie das Gutachten auszulegen ist: Einer Modellrechnung zufolge kann bei einem Säugling die Toleranzgrenze bereits durch den Konsum von Wasser mit einem Uran-Gehalt von knapp 4 Mikrogramm pro Liter erreicht werden. Tatsächlich ist dieser Wert im Gutachten – womöglich aus politischen Gründen – nicht ausdrücklich erwähnt; das Dokument enthält jedoch alle Angaben, um ihn einfach zu errechnen. Das Bahr-Ministerium aber zieht sich darauf zurück, dass das EFSA-Papier „keine explizite Risikoaussage“ treffe. Eine implizite sehr wohl – aber das reicht für den Bundesgesundheitsminister offensichtlich nicht aus, um einen wirksamen Gesundheitsschutz auch für Kleinkinder durchzusetzen.

Aigner schweigt Risiken tot

Noch unverantwortlicher verhält sich Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU), in deren Zuständigkeit die gesetzlichen Vorgaben für Mineralwasser liegen: Sie hält es nicht für nötig, überhaupt einen Grenzwert zu erlassen. Wasser in Flaschen kann beliebig hoch belastet sein, erkennen können das die Verbraucher nicht. Aigner schweigt dazu – übrigens auch zu unserer E-Mail-Aktion. Aus ihrem Hause gab es bislang keine Antwort.

Wir lassen nicht locker, bis auch die Gesundheit kleiner Kinder wirksam geschützt wird. Helfen Sie mit: Unterstützen Sie unsere Forderung nach sicheren Grenzwerten – jetzt erst recht: