Nachricht 30.08.2016

125.047 gegen CETA: Größte Verfassungsbeschwerde der Geschichte

foodwatch, Campact und Mehr Demokratie haben heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Handelsabkommen CETA eingereicht. Die Vollmachten der mehr als 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich an der Klage beteiligen, füllen mehr als 70 Kartons – per Laster sind sie jetzt auf dem Weg nach Karlsruhe und sollen dem Bundesverfassungsgericht morgen übergeben werden.

Exakt 125.047 Menschen haben sich der Beschwerde „Nein zu CETA“ angeschlossen. Es ist damit die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Verteilt auf mehr als 70 Kartons wurden die Vollmachten am heutigen Dienstag in Erfurt auf einen Laster geladen, morgen Vormittag sollen sie in Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Sortiert und erfasst wurden die Vollmachten vom in Erfurt ansässigen gemeinnützigen Christophoruswerk. 

Organisationen wollen „vorläufige“ Anwendung verhindern

Nach Einschätzung von foodwatch, Campact und Mehr Demokratie verstößt das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada gleich in vier Punkten gegen das Grundgesetz. Das Bündnis hat beim Bundesverfassungsgericht zudem eine einstweilige Anordnung beantragt: Damit würde das Gericht den deutschen Vertreter im Handelsministerrat – nach dem Stand der Dinge Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel – auffordern, gegen die geplante „vorläufige Anwendung“ von CETA zu stimmen, mit der das Abkommen bereits vor einer Abstimmung im Bundestag in Kraft gesetzt werden soll. Eine solche „vorläufige Anwendung“ soll in diesem Herbst vom Ministerrat beschlossen werden.

Dass CETA schädlich für die Demokratie ist und daher abgelehnt werden muss, ist aus Sicht der Organisationen klar. Nun soll das Bundesverfassungsgericht klären, ob CETA zudem noch gegen die Verfassung verstößt. Gerade die „vorläufige“ Anwendung sehen die Organisationen kritisch, denn damit werden Fakten geschaffen – ohne die Abstimmungen in den Parlamenten der Länder abzuwarten. Demokratisch nicht legitimierte Gremien und investorenfreundliche Schiedsgerichte würden bereits anfangen zu arbeiten, das Vorsorgeprinzip könnte ausgehebelt werden.  

CETA würde Einfluss der Parlamente schwächen

Ansatzpunkt für die Verfassungsbeschwerde ist, dass CETA den Einfluss von Parlamenten schwächen würde, wodurch auch die Stimmen von Wählerinnern und Wählern weniger wert wären. Prof. Dr. jur. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, hat als Prozessvertreter des Bündnisses in seinem Schriftsatz an das Verfassungsgericht vier Punkte aufgeführt, die nach Auffassung der Beschwerdeführer nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sind: 

  • Durch CETA sollen europäisch-kanadische Ausschüsse weitreichende Befugnisse erhalten. Sie können den Vertrag unter Umgehung der Parlamente auslegen und sogar verändern. Das oberste CETA-Gremium, der „gemischten Ausschuss“, soll allein mit Vertretern der Exekutive besetzt werden, Parlamentarier und deutsche Vertreter sind nicht vorgesehen.
  • Die geplanten Investitionsgerichte würden eine unzulässige Paralleljustiz mit Sonderrechten für kanadische Investoren einrichten. Dies wäre eine Diskriminierung europäischer Investoren, denen dieser Weg verschlossen bliebe. Allein die Möglichkeit, dass ein Schiedsgericht den deutschen Staat zu hohen Schadenersatzzahlungen verpflichten könnte, hätte erheblichen Einfluss auf Regulierung und Gesetzgebung. 
  • Das Vorsorgeprinzip – ein Kernelement der europäischen Regulierungspolitik – ist im CETA-Vertrag nicht hinreichend abgesichert. Damit wären viele Verbesserungen beim Umwelt- oder Gesundheitsschutz praktisch ausgeschlossen.
  • Vorläufige Anwendung: Noch bevor die nationalen Parlamente in den EU-Staaten über CETA abgestimmt haben, soll der Vertrag „vorläufig“ angewandt werden – womöglich über Jahre hinweg. Damit würde die „vorläufige“ Anwendung endgültige Fakten schaffen: Denn den negativen Folgen des Abkommens wären die Bürgerinnen und Bürger voll und ganz ausgesetzt, lange vor einem Votum des Bundestages. 

Dokumente