Nachricht 05.07.2017

Gutachten: Bundesrat kann CETA noch stoppen

Das Freihandelsabkommen CETA muss nicht nur vom Bundestag, sondern auch vom Bundesrat beschlossen werden. Vorher kann der Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada nicht von Deutschland ratifiziert werden. Das belegt ein neues Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Prof. Martin Nettesheim im Auftrag von foodwatch, Mehr Demokratie und Campact. Aufgrund der knappen Mehrheits­verhältnisse im Bundesrat gibt es hier also die Chance, das Abkommen zu stoppen. 

Prof. Martin Nettesheim von der Universität Tübingen zeigt in seinem Gutachten, dass neuartige Handelsabkommen wie das kanadisch-europäische CETA-Abkommen die politische Eigenständigkeit der EU-Mitgliedstaaten gefährden. Unter Berufung auf den Außenhandel würden auf EU-Ebene außerparlamentarische Gremien installiert und weitreichende politische Entscheidungen getroffen – ohne ausreichende demokratische Rückkopplung in die EU-Mitgliedstaaten. Die nationalen Parlamente drohen wichtige Gestaltungskompetenzen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft einzubüßen. „Die EU-Mitgliedstaaten verlieren erhebliche Teile ihrer Befugnis zur völkerrechtlichen Gestaltung sozial-, umwelt-, und wirtschaftsrechtlicher Fragen. Diese schleichende Kompetenzausweitung ist demokratisch nicht hinnehmbar“, lautet das eindringliche Fazit des Rechtsgutachtens.

„Die EU dehnt ihren Einfluss auf die Politik der Mitgliedstaaten unbemerkt aus. Die Zuständigkeit der EU für den Außenhandel wird als Hebel genutzt, um nahezu alle Politikbereiche in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren und zu regulieren. Dieser schleichende Demokratieabbau birgt die Gefahr, den Europa-Frust zu stärken, anstatt die notwendige Debatte darüber zu führen, welches Europa die Bürgerinnen und Bürger haben wollen.“
Thilo Bode Geschäftsführer foodwatch International

CETA nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Prof. Nettesheim legt zudem dar, dass nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat dem geplanten Abkommen mit Kanada zustimmen muss. Die Chancen, CETA von Deutschland aus zu stoppen sind daher gut. Denn um CETA im Bundesrat zu beschließen, braucht es 35 Ja-Stimmen von insgesamt 69 Stimmen. Diese Mehrheit ist rein rechnerisch kaum zu erreichen, wenn Grüne und Linke – wie von ihnen versprochenen – CETA nicht zustimmen. Außerdem steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über CETA noch aus und das neue Gutachten liefert weitere Hinweise darauf, dass CETA nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Zahlreiche rechtliche Fragen sind bei CETA nicht ausreichend geklärt: Offen ist beispielsweise, welche Bestandteile des Abkommens in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen und welche politischen Gremien für welche Bereiche die Verantwortung tragen. Das Gutachten unterstreicht: Deutschland muss klarstellen, dass der Bundestag bei wesentlichen Entscheidungen zustimmen muss und dass CETA einseitig von deutscher Seite gekündigt werden kann, wenn die eigenen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden. Prof. Nettesheims Einschätzung ist deutlich: „Das Bundesverfassungsgericht ist aufgerufen, dem Prozess der schleichenden Kompetenzverlagerung Grenzen zu ziehen.“

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