Nachricht 18.06.2019

„Topf Secret“: Verwaltungsgericht gibt Hotelbetrieb Recht

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einer Klage eines Hotels stattgegeben, wonach die zuständige Behörde die Kontrollberichte, die ein Bürger über die Online-Plattform „Topf Secret“ beantragt hatte, nicht herausgeben darf.

Über die Plattform „Topf Secret“ hatte ein Bürger die Herausgabe der letzten zwei Hygiene-Kontrollberichten eines Hotels im Landkreis Ansbach beantragt. Grundlage der Anfrage ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben bei den Behörden einzufordern. Das Ansbacher Hotel hatte sich gegen die Herausgabe der Informationen jedoch zur Wehr gesetzt. Er hatte vor dem Verwaltungsgericht geklagt und nun Recht bekommen. Die Begründung des Gerichts: Durch eine mögliche Veröffentlichung des Kontrollberichts auf Topf Sercret würde der Gewerbebetrieb „in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt“.  Da die Veröffentlichung auf „Topf Secret“ eine „große Breitenwirkung“ erreiche, die „vergleichbar mit einer Information von Seiten des Staates“ sei, müssten die Vorgaben von § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auf das Vebraucherinformationsgesetz (VIG) übertragen werden. Der Paragraph aus dem LFGB regelt die aktive Veröffentlichungspflichten für Behörden, wonach nur schwere Hygiene-Verstöße mit einer zeitlichen Befristung veröffentlicht werden dürfen. 

Das Ansbacher Verwaltungsgericht ist das zweite Verwaltungsgericht, das ein Urteil im Hauptsacheverfahren zu „Topf Secret“ gefällt hat. Anders als das VG Augsburg hat das VG Ansbach jedoch dem Betrieb Recht gegeben. Es ist möglich, dass der Betrieb oder der Beigeladene (d.h. der Antragssteller) innerhalb eines Monats Berufung beantragen. Ob dies geplant ist, ist derzeit noch unklar.

VG Augsburg gibt Behörde Recht: Informationsanspruch gemäß VIG

Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Monat zwei Klagen von Restaurantbetreibern vollumfänglich abgewiesen. Die Gastronomen hatten versucht, die Herausgabe von Hygiene-Kontrollen von Augsburger Behörden an  einem Bürger gerichtlich zu verhindern. 

Die Klagen der Restaurantbetreiber in Augsburg seien „nicht begründet“, heißt es in dem Urteil. Dem Bürger stehe „ein Anspruch“ auf „Informationserteilung gemäß Verbraucherinformationsgesetz zu“, es gebe auch keine „verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen die Regelungen des Gesetzes. Das Gericht widersprach zudem deutlich der Rechtsauffassung des Lobbyverbands der Hotels und Gaststätten (DEHOGA), wonach nur Behörden Kontrollberichte veröffentlichen dürften.

„Topf Secret soll für mehr Transparenz sorgen“

Bislang wird in Deutschland nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aktiv durch die Behörden veröffentlicht.  Auf  „Topf Secret“ können Verbraucherinnen und Verbraucher nun die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen - auch solche, die die Behörden bislang geheim halten.

28.000 Anträge in 6 Monaten

Seit Start des Portals Mitte Januar haben  mehr als 16.000 Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Behörden die Hygiene-Berichte von rund 28.000 Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben beantragt und teilweise auch veröffentlicht. In den meisten Fällen erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskunft von den Behörden. Die Kontrolleure haben in vielen Betrieben erwartungsgemäß keine Beanstandungen festgestellt. Schwere Hygiene-Mängel hat es zum Zeitpunkt der jeweiligen Kontrollen aber zum Beispiel bei einem McDonald’s in Sinsheim, einem Subway in Karlsruhe und einer Filiale des Hotel Mercure in Leipzig gegeben. 

Bürgerinnen und Bürger dürfen die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen erfahren. Die Klagewelle gegen Deutschlands auskunftsbereiten Behörden läuft ins Nichts. Die Gastro-Lobby versucht mit großem Einsatz, Transparenz über die Hygiene-Kontrollen zu verhindern. Damit schützt sie die Schmuddelbetriebe und schadet dem Großteil der Branche – denn drei Viertel der Betriebe schneiden bei Lebensmittelkontrollen sehr gut ab!
Oliver Huizinga Leiter Recherche & Kampagnen bei foodwatch