Nachricht 28.08.2014

CETA stoppen – Präzedenzfall für TTIP verhindern!

foodwatch hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel aufgefordert, das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA zu stoppen. Denn die in dem ausverhandelten Vertragstext vorgesehenen Investorenschutzklauseln setzen fatale Standards auch für das geplante TTIP-Abkommen mit den USA.

Vizekanzler Gabriel selbst hatte erst vor kurzem solche Regelungen zum Investorenschutz, insbesondere die Einführung von Schiedsgerichten für Klagen von Konzernen gegen Staaten, als Gefahr für die die rechtsstaatliche Grundordnung bezeichnet – vor diesem Hintergrund kann der Wirtschaftsminister das ausgehandelte CETA-Vertrag nicht akzeptieren.

E-Mail-Protestaktion gegen CETA gestartet

Unter www.foodwatch.de/aktion-CETA startete foodwatch heute eine E-Mail-Aktion an Sigmar Gabriel. Darin können Bürgerinnen und Bürger den Vizekanzler auffordern, CETA zu stoppen. Dabei wendet sich foodwatch nicht gegen den Freihandel an sich, sondern gegen den konkreten Vertragstext des europäisch-kanadischen Abkommens.

Das entscheidende Problem: CETA setzt gefährliche Maßstäbe. Das Abkommen zwischen der EU und Kanada bedroht wegen der geplanten Schiedsgerichtsverfahren nicht nur die Staaten durch kostspielige Schadensersatzklagen, sondern gefährdet auch die Weiterentwicklung von Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie Umweltschutzmaßnahmen. Es kann Staaten schon im Vorfeld davon abhalten diesbezügliche Pläne umzusetzen, weil Konzerne diese Pläne nicht wollen. foodwatch fordert: CETA muss auch deshalb gestoppt werden, damit hier kein Standard gesetzt wird, von dem Europa dann bei den Verhandlungen für das Freihandelsabkommen mit den USA nicht mehr herunter kommt.

Nur noch wenig Zeit, um CETA zu stoppen

Geplant ist, dass Europäische Kommission und kanadische Regierung das Abkommen bei ihrem Treffen in Brüssel am 25. und 26. September paraphieren. Anschließend stimmen die europäischen Regierungen (Europäischer Rat) ab. Sie können bereits beschließen, das Abkommen vorläufig in Kraft zu setzen, bevor das Europäische Parlament und unter bestimmten Voraussetzungen auch die nationalen Parlamente das Vertragswerk ratifizieren. Die Parlamente können das Abkommen jedoch nicht mehr inhaltlich verändern, sondern nur zustimmen oder ablehnen. Ist der Vertrag erst einmal paraphiert, ist die Inkraftsetzung kaum mehr aufzuhalten.

Bundesregierung muss ihren Worten Taten folgen lassen

Der inzwischen bekannt gewordene, ausgehandelte CETA-Vertragstext sieht einen Investorenschutz über Schiedsgerichtsverfahren ausdrücklich vor. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte erst im Mai 2014 bei seiner Eröffnungsrede anlässlich des Dialogforums zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft in Berlin unter Bezugnahme auf die Verhandlungen mit den USA deutliche Worte zu solchen Instrumenten gefunden. Laut offiziellem Redemanuskript sagte er: „Die Bundesregierung […] ist der Überzeugung, dass wir zwischen zwei entwickelten Demokratien und Rechtsstaaten […] keine besonderen Investitionsschutzabkommen brauchen, die immer in Gefahr sind, die verfassungsrechtliche Grundordnung und auch die Freiheit des Gesetzgebers auf beiden Seiten der Verhandlungspartner zu beeinträchtigen. […] Es geht dabei um die Frage, ob […] neben dem ordentlichen Rechtswerk noch der [sic!] Eröffnung von Klagemöglichkeiten vor Schiedsgerichten überhaupt notwendig ist. Ich bin jedenfalls fest davon überzeugt, dass die Rechtsordnung in den USA und den europäischen Mitgliedsstaaten und anders als in Abkommen mit manchen Entwicklungsländern ein ausreichenden Schutz für Investitionen bieten. […] Zusätzliche Institutionen für eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit braucht es deshalb meines Erachtens nicht.“

foodwatch fordert Sigmar Gabriel auf, seinen Worten Taten folgen zu lassen. Gegen den Widerstand Deutschlands kann die Europäische Kommission das CETA-Abkommen nicht paraphieren – es liegt jetzt am Vizekanzler.