Nachricht 23.03.2014

EU-Kommission will Investorenschutz begrenzen

Die Europäische Kommission geht auf die Kritiker der Freihandelsgespräche mit den USA zu. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf ein internes Papier berichtet, will EU-Handelskommissar Karel De Gucht den umstrittenen Investorenschutz begrenzen. Er reagiert damit auf Befürchtungen in der EU, dass Unternehmen Staaten mit der Androhung von Schadenersatzforderungen unter Druck setzen und so politische Ziele im Umwelt- und Verbraucherschutz unterlaufen werden könnten.

Im Zuge des geplanten Freihandelsabkommens sollen Firmen die Möglichkeit bekommen, vor privaten Schiedsgerichten gegen staatliche Auflagen zu klagen. Laut „FAZ“ will De Gucht ungerechtfertigte Klagen dadurch erschweren, dass die unterlegene Partei in einem Verfahren alle Kosten übernehmen soll. Weiterhin wolle er klarstellen, dass Umwelt-, Gesundheits- der Verbraucherschutzauflagen keine Benachteiligung ausländischer Konzerne oder eine indirekte Enteignung bedeuteten und deshalb auf dieser Basis keine Klagen möglich sind.

Die Handelsverhandlungen in diesem Bereich sind auf Eis gelegt. De Gucht hatte dazu eine öffentliche Befragung bis Sommer angekündigt. Ganz verzichten will er auf den Investitionsschutz aber nicht. Nationale Gerichte, vor allem in den USA, böten ausländischen Investoren oft keinen ausreichenden Schutz, heißt es laut Zeitung in dem Papier, das der Belgier in den kommenden Tagen vorstellen wolle.

(dpa)