Nachricht 20.11.2025

Gericht stoppt irreführenden „Immunkraft“-Saft von Voelkel

foodwatch/Canva

Zu viel Zucker, zu viel Immunversprechen: Das Landgericht Lüneburg stoppt Voelkel. Der Multifruchtsaft „Immunkraft“ ist unzulässige Gesundheitswerbung.

Der Safthersteller Voelkel darf seinen „BioC“-Multifruchtsaft nicht länger unter dem Namen „Immunkraft“ verkaufen. Das Landgericht Lüneburg gab damit foodwatch recht: Das Immun-Versprechen auf dem Etikett verstößt gegen die europäische Health-Claims-Verordnung, die Verbraucher:innen vor irreführender Gesundheitswerbung schützen soll. 

Konkret beanstandete das Gericht den Begriff „Immunkraft“ als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe. Die Health-Claims-Verordnung erlaubt nur klar definierte, wissenschaftlich geprüfte Aussagen, wie etwa den Hinweis, dass Vitamin D „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“. Das Wort „Immunkraft“ gehe inhaltlich deutlich darüber hinaus und suggeriere eine besondere, gesteigerte Wirkung auf das Immunsystem, so die Lüneburger Richter:innen. 

Zuckerfalle mit Immun-Versprechen 

Gleichzeitig lenkt der Name „Immunkraft“ von einer anderen Tatsache ab: Der Fruchtsaft enthält viel Zucker, und zwar knapp 20 Gramm pro 250-Milliliter-Glas. Zum Vergleich: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einer erwachsenen Frau, idealerweise maximal 25 Gramm Zucker pro Tag zu sich zu nehmen. Aufgrund seines Zuckergehalts würde der Voelkel-Saft lediglich den Nutri-Score C erhalten. Ein solches Produkt mit einem Immun-Versprechen zu bewerben, sei irreführend, kritisierte foodwatch. 

Das Urteil ist der nächste Dämpfer für die Immun-Werbewelle im Supermarkt. Die Linie ist klar: Vitamine sind kein Freifahrtschein für Wunderversprechen. Vor allem nicht bei Zuckerbomben!
Rauna Bindewald Recherche und Kampagnen

Bereits im Spätsommer hatte das Landgericht Karlsruhe entschieden, dass die Bezeichnung „Immun-Smoothie für Kinder“ für einen Obst-Quetschie der Drogeriekette dm unzulässige Gesundheitswerbung ist. Selbst ein zugelassener Gesundheitsclaim für die Vitamine C und D dürfe nicht dazu genutzt werden, ein gesamtes Produkt unter dem Namen „Immun Smoothie“ zu vermarkten. Schon gar nicht, wenn dm den eigentlichen Hinweis dazu kleingedruckt und optisch in den Hintergrund rückt, stellte das Gericht klar. 

Die Entscheidungen gegen dm und Voelkel senden ein deutliches Signal an die Lebensmittelbranche: Vage Immun-Versprechen auf zuckrigen Produkten haben im Supermarktregal keinen Platz. Hersteller, die weiter mit „Immunkraft“ und ähnlichen Marketingbegriffen werben, müssen damit rechnen, gegen EU-Recht zu verstoßen und gegebenenfalls abgemahnt zu werden oder vor Gericht zu landen. 

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