Nachricht 22.07.2009

Gutachten belegt geplantes Ampel-Verbot – EU-Kommission leugnet

Die aktuellen EU-Pläne ließen weder eine verbindliche noch eine freiwillige Ampelkennzeichnung auf nationaler Ebene zu. Was ein Rechtsgutachten belegt, leugnen EU-Kommission und Bundesverbraucherministerium.

Ein Rechtsgutachten der Bremer Europarechtsprofessorin Sabine Schlacke/typo3/ im Auftrag von foodwatch belegt, dass der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission eine verbindliche Ampelkennzeichnung auf nationaler Ebene verbieten würde. Selbst eine (von foodwatch ohnehin abgelehnte) freiwillige Kennzeichnung ist dem Gutachten nach nicht möglich. Einzig erlaubtes Modell ist eine Kennzeichnung ähnlich dem GDA-Modell der Industrie. Das Gutachten schlägt vor, eine Öffnungsklausel in der Verordnung zu verankern, die es den Mitgliedstaaten erlauben würde, über die GDA-Kennzeichnung hinaus eine verpflichtende Ampelkennzeichnung einzuführen.

Das Bundesverbraucherministerium widersprach und gab an, nur eine verpflichtende Ampel sei national nicht mehr möglich. Die Sprecherin von Ministerin Ilse Aigner, Sandra Pabst, erklärte gegenüber Journalisten: „Eine solche Farbkodierung ist nicht Bestandteil des Verordnungsvorschlags und wurde auch nicht von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Der Verordnungsvorschlag eröffnet jedoch die Möglichkeit, unverbindliche Leitlinien/Empfehlungen über zusätzlichen Formen der Nährwertdeklaration und ihre Präsentation auf einzelstaatlicher Ebene zu entwickeln, wenn diese bestimmten Anforderungen entsprechen.“

Die Pressestelle der Europäischen Kommission in Deutschland leugnete das Ampel-Verbot auf Anfrage von Journalisten sogar gänzlich: Die Meldung vom Ampel-Verbot „ist falsch“. „Dementi – kein Ampelverbot geplant“, hieß es pauschal – ohne jegliche inhaltliche Argumentation.