Nachricht 08.12.2025

Gutachten zeigt Veggie-Wurst-Verbot wäre rechtswidrig

Das Europaparlament will Begriffe wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ für pflanzliche Produkte verbieten. Doch ein solches Verbot würde gegen das EU-Lebensmittelrecht verstoßen.

Das EU-Parlament hatte im Oktober beschlossen: Begriffe wie „Würstchen“, „Schnitzel“ oder „Burger“ sollen nur noch für Fleischprodukte erlaubt sein. Die konservative Europäische Volkspartei (EVP) hatte den Verbotsantrag eingebracht – mit der Begründung: Die Verbraucher:innen sind sonst angeblich verwirrt.

Doch Verbraucherschutz wird hier nur als Grund vorgeschoben. Tatsächlich fühlen sich die wenigsten Verbraucher:innen durch die Bezeichnung von Veggie-Lebensmitteln getäuscht, und eine klare Mehrheit lehnt ein Verbot ab.

Zudem wäre ein Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Würstchen“ gar nicht mit dem EU-Lebensmittelrecht vereinbar.  Zu diesem klaren Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch. EU-Staaten können zwar Bezeichnungen für bestimmte Lebensmittel festlegen – sie dürfen aber nicht einfach Produktnamen verbieten, ohne vorher zu definieren, welche Bezeichnungen stattdessen gelten.

Am Mittwoch verhandeln EU-Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten im sogenannten Trilog“ weiter über das Thema. Wir fordern Bundesernährungsminister Alois Rainer auf, sich in Brüssel klar gegen die Pläne zu stellen!

Ein EU-Verbot von ‚Tofuwürstchen‘ oder ‚Seitanschnitzel‘ ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig. Minister Rainer muss diesen Unsinn in Brüssel stoppen!
Dr. Chris Methmann foodwatch-Geschäftsführer

Bei Milch ist die Lage im Übrigen anders: Die EU hat klar definiert, dass nur Kuhmilch so bezeichnet werden darf. Pflanzliche Produkte müssen zum Beispiel „Hafer-Drink“ heißen. Der Vorschlag des Europaparlaments scheitert aber daran, eine klare und widerspruchsfreie Definition von Begriffen wie Wurst oder Schnitzel zu formulieren.