Nachricht 02.07.2026

IFG vor dem Aus: Regierung will Transparenzgesetz kippen

foodwatch/Canva

Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz de facto abschaffen. Was Bürger:innen künftig nicht mehr erfahren dürfen und was das für die Arbeit von foodwatch bedeutet.

Ein Kommentar von foodwatch-Geschäftsführer Dr. Chris Methmann. 

Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer

Jens Spahn will ein Gesetz abschaffen, das Jens Spahn ordentlich Ärger eingebracht hat. So lässt sich ein Ergebnis des Koalitionsausschusses zusammenfassen, das die Regierung geschickt zwischen den Megathemen Rente und Steuern versteckt hat. Dort heißt es: „Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen."

Purer Hohn. Arne Semsrott von FragDenStaat analysiert treffend: „SPD und Union planen den größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Heute hat der Koalitionsausschuss beschlossen: Das seit 20 Jahren etablierte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll de facto abgeschafft werden."

Das IFG ist auch für foodwatch zentral

Es erlaubt uns, wichtige Daten von Behörden abzufragen. Dass knapp 30 Prozent der Lebensmittelkontrollen in Deutschland ausfallen, konnten wir nur dank Informationsfreiheit bekannt machen. Ohne solche Auskünfte kann kaum jemand die Behörden von außen kontrollieren.
 

Seit 2006 hat in Deutschland jede:r das Recht, bei Behörden Akteneinsicht zu verlangen – ganz ohne Angabe von Gründen und unabhängig davon, ob man selbst betroffen ist. Ein formloser Antrag reicht, die Behörde muss innerhalb eines Monats antworten. Das IFG macht Verwaltungshandeln von außen überprüfbar. Für Journalist:innen, NGOs wie foodwatch, aber eben auch für jede:n Bürger:in.

Ein Gesetz wird in wenigen Schritten ausgehöhlt

Die Analyse von FragDenStaat zeigt: Das IFG wird in mehreren Schritten entkernt.

  1. Nur noch mit „berechtigtem Interesse". Wer fragt, muss künftig einen besonderen Anspruch nachweisen. Viele Anfragen überstehen diese Hürde nicht. Nicht, weil das Interesse nicht „berechtigt" wäre. Sondern weil es so schwer nachzuweisen ist.
  2. Organisationen fliegen raus. Juristische Personen wie foodwatch dürfen nicht mehr fragen. Auch die Presse könnte betroffen sein. Nur Privatpersonen behalten einen Anspruch.
  3. Millionen Menschen ausgeschlossen. Wer keinen deutschen oder EU-Pass hat, darf nicht mehr fragen.
  4. Informationsfreiheit nur noch für Reiche. Zehntausende Euro pro Anfrage. Bisher lag die Grenze bei 500 Euro.
  5. Mehr Ausreden für Behörden. Zu den 30 Ablehnungsgründen kommen weitere hinzu. Vorbild: Berlin, wo das IFG praktisch entkernt wird.
     

Das Recht auf Information verteidigen!

Dank Informationsfreiheit deckten wir auf, dass fast 30 Prozent der Lebensmittelkontrollen ausfallen, brachten Julia Klöckner in Bedrängnis und prüften, ob Hygiene-Gesetze eingehalten werden. foodwatch nimmt kein Geld vom Staat oder von der Lebensmittelindustrie: Fast 50.000 Förder:innen und noch mehr Spender:innen finanzieren unsere Arbeit und sorgen dafür, dass wir unabhängig nachfragen können, wo andere schweigen. Ihre Spende macht uns unabhängig und unser Megafon lauter. Machen Sie mit?

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So haben Recherchen dank Informationsfreiheit Skandale aufgedeckt

Zahlreiche Skandale haben Presse und Zivilgesellschaft nur dank Informationsfreiheit aufgedeckt. Ganz vorne dabei: die Maskenaffäre von Jens Spahn.

foodwatch hat mit der Informationsfreiheit Julia Klöckner in Bedrängnis gebracht, Alois Rainers Metzgerei nachrecherchiert, intransparente Handelsverträge ausgeleuchtet und nachgeprüft, ob Hygiene-Gesetze eingehalten werden.

Wird der Beschluss von Union und SPD so Realität, sind solche unabhängigen und kritischen Recherchen nicht mehr möglich.

Was ist da los, Lars Klingbeil und Matthias Miersch?
 

Das IFG ist kein Werkzeug nur für NGOs und Journalist:innen. Auch Sie können es nutzen, zum Beispiel um:

  • Kontrollberichte des Lebensmittelüberwachungsamts zu einem Restaurant oder Betrieb vor Ort einzusehen,
  • beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachzufragen, welche Rückstände bei Kontrollen einer bestimmten Obst- oder Gemüsesorte gefunden wurden,
  • beim zuständigen Ministerium zu erfragen, warum ein Lebensmittelrückruf so lange gedauert hat,
  • Schriftverkehr zwischen einem Ministerium und der Lebensmittelindustrie einzusehen, etwa rund um den Nutri-Score.

Über das Portal FragDenStaat.de lässt sich eine solche Anfrage in wenigen Minuten formlos stellen.