Nachricht 01.06.2018

Europäischer Gerichtshof soll CETA-Vertrag prüfen

foodwatch hat gemeinsam mit Campact und Mehr Demokratie beim Bundesverfassungsgericht beantragt, das CETA-Freihandelsabkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Die Luxemburger Richterinnen und Richter sollen klären, ob das umstrittene EU-Kanada-Abkommen mit europäischem Recht vereinbar ist. 

In einem Aktionsbündnis mit Campact und Mehr Demokratie hatte foodwatch im August 2016 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen CETA eingereicht. Mehr als 125.000 Menschen unterstützen die Klage – es ist damit die größte Verfassungsbeschwerde der Geschichte. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob der Handelsvertrag mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Eine Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren steht noch aus. Da der Handelsvertrag aber unmittelbar EU-Recht berührt, ist es sinnvoll, wesentliche Fragen auch vom obersten europäischen Gericht zu klären, bevor ein Urteil fällt. Einen entsprechenden Schriftsatz haben die Organisationen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.  

Undemokratische Entscheidungen hinter verschlossenen Türen

foodwatch, Campact und Mehr Demokratie kritisieren insbesondere die durch das CETA-Abkommen eingerichteten „Ausschüsse“, in denen Vertreterinnen und Vertreter von Kanada und der Europäischen Union sitzen. Wie die Beteiligung der Mitgliedstaaten und vor allem der Einfluss der Parlamente gesichert werden soll, ist noch unklar. Die Ausschüsse können den Vertrag weiterentwickeln und verändern, viele ihrer Beschlüsse sind wahrscheinlich völkerrechtlich verbindlich. Die Kompetenzen der Ausschüsse sind umfassend, so lange sie nur irgendeinen Handelsbezug aufweisen. Das Europaparlament oder die nationalen Parlamente könnten dadurch in ihren Rechten beschnitten werden. Im schlimmsten Fall hieße das: Eine Handvoll Menschen kann ohne ausreichende demokratische Legitimation hinter verschlossenen Türen Entscheidungen treffen, die die Bürgerinnen und Bürger in Europa unmittelbar betreffen.

Weite Teile des CETA-Abkommens werden schon jetzt „vorläufig“ angewendet. EU-Rat und Europaparlament sowie einige Mitgliedstaaten wie etwa Portugal, Dänemark und die Tschechische Republik haben den Handelsvertrag schon ratifiziert. In Deutschland müssen noch Bundestag und Bundesrat entscheiden.

„Wir gehen davon aus, dass CETA gleich an mehreren Stellen mit EU-Recht kollidiert und dass nicht nur Rechte der Mitgliedstaaten, sondern auch des EU-Parlaments und des Europäischen Gerichtshofes verletzt werden. Insbesondere die nicht demokratisch legitimierten und mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten CETA-Ausschüsse und der Investitionsgerichtshof sind nach unserer Auffassung mit den Europäischen Verträgen nicht vereinbar.“
Prof. Bernhard Kempen Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, Prozessbevollmächtigter

Foto: Deutscher Hochschulverband/Till Eitel