Nachricht 04.07.2016

Neue Geschäftsordnung für die Lebensmittelbuchkommission

  • Produktbezeichnungen

Zum 1. Juli ist die reformierte Geschäftsordnung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission in Kraft getreten. Die Kommission legt in Leitsätzen fest, wie Produkte bezeichnet werden und beschaffen sein müssen. Bundesernährungsminister Christian Schmidt versprach, nun gelte: „Was draufsteht muss auch drin sein – und umgekehrt“. Doch die Änderungen an der Arbeitsweise sind marginal. Verbraucherfreundliche Regelungen kann die Industrie weiter blockieren.

„Kirschtee“ ohne Kirschen, „Alaska-Seelachs“ ohne Lachs: Dass solche Produkte in den Supermarktregalen stehen, verantwortet die Lebensmittelbuch-Kommission. Auch nach der neuen Geschäftsordnung sitzen in dieser Kommission Vertreter der Lebensmittelwirtschaft mit am Tisch und dürfen im Auftrag der Bundesregierung offiziell mitentscheiden, wie Produkte zu kennzeichnen sind. Verbraucherfreundliche Regelungen kann die Industrie, die acht der 32 Kommissions-Mitglieder stellt, mit ihrem Veto weiter blockieren. Zudem tagt die Kommission auch zukünftig im Geheimen, das heißt: Die Öffentlichkeit bleibt außen vor bei weitreichenden Entscheidungen darüber, welche Produkte Verbraucherinnen und Verbraucher in den Supermarkt-Regalen finden. Die staatlich legitimierte Verbrauchertäuschung geht also weiter.

foodwatch fordert Abschaffung der Kommission

foodwatch fordert, die Festlegung solcher weitreichenden Regelungen grundsätzlich anders zu organisieren. Die Lebensmittelbuch-Kommission sollte abgeschafft werden und stattdessen eine kompetente Behörde für die Erstellung verbindlicher Leitsätze für die Produktbezeichnung zuständig sein. Diese Position unterstützen bereits mehr als 58.000 Verbraucherinnen und Verbraucher in einer E-Mail-Aktion an Ernährungsminister Christian Schmidt.

Die Diagnose stimmte, die Therapie schlägt fehl

Zurecht hatte die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag die Beschlüsse der Kommission kritisiert und eine stärkere Orientierung an den Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemahnt. Ein vom Bundesernährungsministerium im Dezember 2014 vorgelegter Evaluationsbericht zeigte zudem deutlich, dass das Gremium gescheitert ist. Neben mangelnder Transparenz thematisierte der Bericht einen „Zielkonflikt“, der „aus der Diskrepanz zwischen Hersteller- und Verbrauchervorstellung“ entstehe, sowie die extrem lange Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Leitsatzänderungen. Im Durchschnitt vergingen zwischen Antragstellung und Bearbeitungsbeginn ganze neun Monate, bis zur Beschlussfindung weitere zweieinhalb Jahre.

Im Januar behandelte der Bundestag dann einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der die Kritik mit klaren Worten aufgriff. Darin hieß es, „manche Leitsätze“ der Kommission seien „für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verständlich und nicht nachvollziehbar“, „Verfahren und Meinungsbildung in der DLMBK sind intransparent“ – insgesamt bestehe daher „deutlicher Handlungsbedarf“.

Kommission tagt im Geheimen, Wirtschaft hat Veto-Recht

Die nun in Kraft getretene reformierte Geschäftsordnung löst diese Probleme jedoch nicht:

  • Auch nach der Reform darf die Lebensmittelwirtschaft mitentscheiden, wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind, da die derzeitige Besetzung (zu einem Viertel Lebensmittelwirtschaft) beibehalten wird. Der Zielkonflikt zwischen Verbrauchererwartung und Herstellerinteressen wird also nicht aufgelöst.
  • Die Lebensmittelwirtschaft hat ein Veto-Recht, denn Beschlüsse müssen weiterhin einstimmig fallen. Damit kann die Lebensmittellobby auch weiterhin jeden verbraucherfreundlichen Leitsatz blockieren.
  • Die Kommission tagt im Geheimen, das Abstimmungsverhalten wird nach wie vor nicht öffentlich gemacht. Das wäre aber zwingend notwendig, um zu entlarven, an welcher Stelle die Lebensmittelwirtschaft verbraucherfreundliche Leitsätze verhindert.