Nachricht 24.08.2017

Report: Lebensmittelrückrufe kommen oft zu spät

Ob Fipronil in Eiern, Listerien in Käse oder Glasscherben in Gurkengläsern – Rückrufe von potentiell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln sind in vielen Fällen mangelhaft organisiert. Oft sind sie verharmlosend, kommen viel zu spät und manchmal sogar gar nicht. Zu diesen Ergebnissen kommt ein heute von foodwatch vorgestellter Report.  

Mindestens zwei Lebensmittel werden in Deutschland jede Woche im Durchschnitt zurückgerufen. Meist weil sie zum Beispiel mit Salmonellen oder Listerien verunreinigt sind oder Fremdkörper enthalten, etwa Glasstücke oder Plastikteile. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darüber möglichst schnell informiert werden, damit sie bereits gekaufte Lebensmittel nicht verzehren. Eine Auswertung von allen 92 Rückrufaktionen, die auf dem staatlichen Internetportal lebensmittelwarnung.de in zwei Testzeiträumen über insgesamt zwölf Monate hinweg veröffentlicht wurden, ergab jedoch: Die verantwortlichen Behörden stellen fast jede zweite Warnung (47 Prozent) verspätet auf die Seite. Und die betroffenen Lebensmittelunternehmen nutzen praktisch nie alle verfügbaren Kommunikationskanäle, um vor unsicheren Produkten zu warnen.

Keine eindeutigen Vorgaben für Rückrufe 

Das deutsche und europäische Lebensmittelrecht lässt zu viele Spielräume, wann ein Rückruf erforderlich ist. Den Behörden sind oftmals die Hände gebunden, weil sowohl die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos als auch die öffentliche Warnung in erster Linie Aufgabe der Unternehmen ist, die hier einen unauflösbaren Interessenkonflikt haben. Ob und in welcher Form vor unsicheren Lebensmitteln gewarnt wird, hängt somit in erster Linie vom Willen und der Kompetenz der Unternehmen ab. Den Behörden fehlt es an Rechtssicherheit, wann und wie stark sie eingreifen und die Unternehmenspläne durch eigene Vorgaben verändern dürfen. 

„Hersteller rufen heute viel häufiger ihre Produkte zurück als noch vor ein paar Jahren – dennoch können die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht sicher sein, dass im Fall der Fälle wirklich ein Rückruf gestartet wird und vor allem, dass sie davon auch erfahren.“
Martin Rücker Geschäftsführer von foodwatch Deutschland

Supermärkte informieren unzureichend

Der Handel spielt eine besonders wichtige Rolle bei der Information von Kundinnen und Kunden über unsichere Lebensmittel. Supermärkte sind jedoch bisher nicht verpflichtet, an zentraler Stelle über alle Rückrufaktionen aus ihrem Sortiment zu informieren – nur die wenigsten tun dies. Mit einer heute unter www.warn-mich.foodwatch.de gestarteten E-Mail-Aktion fordert foodwatch die großen Handelsketten auf, in Zukunft mit Aushängen in den Märkten, mit Newslettern und in Social-Media-Kanälen über Lebensmittelwarnungen zu informieren.

Internetportal lebensmittelwarnung.de ist gescheitert

2011 hatten Bund und Länder die Internetseite lebensmittelwarnung.de als zentrale Informationsplattform für Rückrufe gestartet – ein Anspruch, den das Portal nicht erfüllt. Die Seite ist unübersichtlich und liefert Rückrufhinweise nur lückenhaft und oft verzögert. Das hat auch jüngst die mangelnde Informationspraxis der Behörden beim Skandal um Fipronil-belastete Eier gezeigt. Zudem investieren die Betreiber kaum in die Steigerung der Bekanntheit der Seite. Bereits zum Auftakt vor sechs Jahren verabredeten sie in einer foodwatch vorliegenden Bund-Länder-Vereinbarung die Einrichtung eines E-Mail-Newsletters zur Information der Bürgerinnen und Bürger. Dieser ist bis heute nicht umgesetzt. 

Beispiele für verspätet eingestellte Lebensmittelwarnungen 

Beispiele aus der Auswertung von foodwatch:

  • Eine Warnung vor potenziell mit Listerien belasteten Pilzen erschien erst drei Tage nach der Herstellerwarnung auf der staatlichen Internetseite – weil dazwischen Silvester und der Neujahrstag lagen und die zuständige Behörden an Feiertagen wie an Wochenenden grundsätzlich keine Informationen auf lebensmittelwarnung.de einstellt.
  • Erst vier Tage nach dem Rückruf eines Bio-Säuglingstees durch den Hersteller erfuhren davon die Leser von lebensmittelwarnung.de – weil die örtlich für diese Firma zuständige Überwachungsbehörde zwei Tage benötigte, um die Information an ihre obere Landesbehörde weiterzureichen, die wiederum als einzige für die Einstellung von Meldungen aus ihrem Bundesland in das Portal zuständig ist. Dafür benötigte sie aufgrund von weiteren „Ermittlungen“ abermals zwei Tage. 
  • Bei einem Nahrungsergänzungsmittel, das nicht zugelassene pharmakologische Substanzen enthielt und dessen Konsum in selten Fällen zu Herzinfarkten oder Schlaganfällen führen konnte, vergingen sogar 20 Tage, bis die zuständige Behörde warnte. Sie begründete den Verzug mit der Notwendigkeit, den niederländischen Hersteller zunächst anzuhören. Dieser war jedoch nicht erreichbar. 

Rechtsbruch mit Wissen der Behörden

Es gibt Fälle, in denen Unternehmen ein unsicheres Lebensmittel nur „still“ zurückrufen, also ohne öffentliche Information aus den Lagern räumen, obwohl die Lebensmittel bereits verkauft wurden. Das ist ein Rechtsbruch, der teilweise mit dem Wissen der Behörden passiert – ein handfester Skandal! Denn sobald ein unsicheres Lebensmittel bereits in den Einzelhandel gelangt sein könnte, muss nach geltendem EU-Recht zwingend öffentlich über die Rücknahme informiert werden.

Offensive Informationspolitik die Ausnahme

Im Report berichtet foodwatch auch von vorbildlichen Rückrufaktionen, bei denen Herstellerunternehmen alles unternahmen, um die Öffentlichkeit über alle verfügbaren Kanäle zu warnen. Eine solch offensive Informationspolitik ist jedoch die Ausnahme, auch wenn Kundinnen und Kunden sie in der Regel honorieren. foodwatch fordert: im Fall der Fälle müssen alle Akteure konsequent im Sinne des Verbraucherschutzes agieren!