Nachricht 13.08.2018

Rückrufe konsequent in die Medien!

Haben Sie schon mal von einem Lebensmittelrückruf in der Zeitung gelesen? Wahrscheinlich eher selten. Denn bislang werden Verbraucherinnen und Verbraucher in den Medien nicht ausreichend darüber informiert, wenn zum Beispiel Lebensmittel mit Salmonellen verunreinigt sind oder Fremdkörper enthalten - obwohl dies erhebliche gesundheitliche Folgen haben kann! Und das bei im Schnitt etwa drei Lebensmittelrückrufen pro Woche. Regelmäßige Hinweise, zum Beispiel in Zeitungen könnten dies ändern.

foodwatch hat in einem einem gemeinsamen Brief mit der Verbraucherzentrale Hamburg und den nicht-kommerziellen Rückrufportalen produktrueckrufe.de und produktwarnung.eu Chefredaktionen und leitende Journalistinnen und Journalisten aufgefordert, die Veröffentlichung von Produktwarnungen als ihre Verantwortung zu verstehen und über diese konsequent zu berichten. Denn zahlreiche Erkrankungs-, mitunter sogar Todesfälle, lassen sich vermeiden, wenn die Informationen über Rückrufaktionen schnell und zuverlässig verbreitet werden. In dem Schreiben haben die Verbraucherschützer Vorschläge für den redaktionellen Umgang mit Produktrückrufen gemacht, unter anderem:

  • Einrichten einer festen Rubrik und eines Ansprechpartners für Produktrückrufe in der Redaktion
  • Die Bekanntheit eines Herstellers, einer Produktmarke oder die Zahl der potenziell betroffenen Menschen darf nicht darüber entscheiden, ob ein Rückruf verbreitet wird oder nicht
  • Die potenziellen Gefahren der Produkte sollten möglichst klar und verständlich formuliert sein

Alle Empfehlungen gibt es hier: www.rueckrufe-empfehlungen.foodwatch.de

Denn auf Behörden und Unternehmen ist kein Verlass: Diese machen bislang bei weitem nicht alles dafür, betroffene Menschen zu warnen. Der Grund dafür ist die unzureichende Gesetzeslage und mangelhaften Standards in Deutschland. Diese erlauben es, dass Behörden, Hersteller und Handelskonzerne nur unzureichend über Lebensmittelrückrufe informieren. Während Behörden nur äußerst eingeschränkte Informationen hätten und daher selten offensiv an die Öffentlichkeit gingen, informieren Supermärkte in der Regel gar nicht oder nur mit unscheinbaren Aushängen im Markt über den Rückruf eines Markenproduktes aus ihrem Sortiment - selbst dann, wenn es sich um ernsthafte Gesundheitsrisiken handelt.