Nachricht 03.02.2016

TTIP: Richterbund lehnt Investitionsgericht ab

Der Deutsche Richterbund hat das von der EU-Kommission vorgeschlagene und von SPD-Chef Sigmar Gabriel propagierte „Investitionsgericht“ kritisiert, das mit dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP eingeführt werden soll. Für das Vorhaben gebe es keine Rechtsgrundlage.

Weder notwendig noch rechtens – der Deutsche Richterbund kritisierte die von der EU-Kommission geplante Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP). „Die Schaffung von Sondergerichten für einzelne Gruppen von Rechtsuchenden ist der falsche Weg“, schrieb der Verband in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme.

Der Deutsche Richterbund führt zwei Argumente gegen das Investitionsgericht ins Feld: Erstens fehle  die Rechtsgrundlage. Die Gerichte in Deutschland und im Rest der Europäischen Union wären verpflichtet, sich diesem neuen Gerichtshof, dessen Entscheidungen bindend wären, zu unterwerfen – eine Kompetenzverschiebung sondergleichen. Zweitens sei ein Investitionsgericht überflüssig: Ein Land wie Deutschland sei ein Rechtsstaat, der bereits jetzt allen Rechtsuchenden den Zugang zum Recht über die staatliche Gerichtsbarkeit eröffne und garantiere.

Zum Hintergrund: Nach monatelanger Kritik an privaten Schiedsgerichten hatte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström im September 2015 die Einführung eines Investitionsgerichtshofes vorgeschlagen. Dieses neue System soll aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht bestehen. Außerdem will Brüssel die zuständigen Richter in einem unabhängigen Verfahren auswählen lassen. Nicht nur die Union, sondern auch SPD-Chef Sigmar Gabriel unterstützt die Idee. Er erhielt dafür Ende des vergangenen Jahres sogar die Unterstützung seiner Parteibasis. Ob der Vorschlag Eingang in den TTIP-Vertrag findet, ist allerdings unklar: Die USA haben bislang keine Zustimmung signalisiert, sie wollen an den privaten Schiedsgerichten festhalten.

foodwatch kritisiert „Umetikettierungstrick“

Aus Sicht von foodwatch ist die Idee eines Handelsgerichtshofes vor allem ein „Umetikettierungstrick“, durch den die umstrittenen Schiedsgerichte, mit einem anderen Namen versehen, doch noch durchgesetzt werden sollen. Der Kern des Problems bleibt jedoch bestehen: Auch beim Handelsgerichtshof handelt es sich um eine Sonderjustiz für Investoren. Diese könnten das neue Investitionsgericht in solchen Fällen anrufen, in denen sie sich vor den ordentlichen Gerichten keine großen Chancen für ihre Klage ausrechnen.