Nachricht 10.05.2017

Urteil: EU muss Bürgerinitiative „Stop TTIP“ zulassen

Das Gericht der Europäischen Union hat heute den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA abgelehnt wurde. foodwatch fordert die EU nun auf, CETA nicht vorläufig anzuwenden und die Belange der Europäischen Bürgerinitiative zu berücksichtigen.

Die EU-Kommission muss die Bürgerinitiative „Stop TTIP“ zulassen. Wie das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch urteilte, stellt das Engagement der Bürger keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA dar. Die Richter befanden im Gegenteil sogar, dass die Initiative zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte auslöse.

Die EU-Kommission hatte 2014 eine Registrierung der Bürgerinitiative verweigert. Sie argumentierte unter anderem, dass Bürgerinitiativen nicht fordern könnten, ein bereits eingeleitetes Verfahren rückgängig zu machen.

foodwatch fordert: CETA stoppen!

Der Europäischen Bürgerinitiative Stop TTIP haben sich mittlerweile knapp 3,3 Millionen Menschen angeschlossen. Auch foodwatch ist Teil des breiten Bündnisses aus über 240 Organisationen. foodwatch forderte die EU auf, das geplante Freihandelsabkommen CETA mit Kanada nicht vorläufig anzuwenden und die Belange der Europäischen Bürgerinitiative zu berücksichtigen. 

"Der Richterspruch ist eine Ohrfeige für die Kommission und ein Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft. Die EU-Kommission wollte Millionen Bürgerinnen und Bürger einfach zum Schweigen bringen. Die Richter sagen klipp und klar: So nicht! Die Konsequenz aus diesem Urteil kann jetzt nur sein: Die Europäische Union darf das Freihandelsabkommen CETA nicht vorläufig anwenden, die Belange der Europäischen Bürgerinitiative müssen berücksichtigt werden.“
Lena Blanken Volkswirtin bei foodwatch

(mit dpa)