Nachricht 07.12.2010

EU-Minister: Mini-Schrift und Rot für die Ampel

Keine Nährwertangaben auf der Vorderseite von Verpackungen, eine Mini-Schriftgröße von 1,2 Millimetern und der Ausschluss einer verpflichtenden Ampel – der Beschluss der EU-Minister zur Lebensmittelkennzeichnung ist eine schallende Ohrfeige für die Verbraucher. Das Ziel, mit einer leicht verständlichen Nährwertkennzeichnung gegen Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten vorzugehen, haben die Minister zugunsten der Lebensmittelindustrie geopfert.

Was die Verbraucherminister der 27 EU-Staaten heute in Brüssel zur Kennzeichnung von Lebensmitteln beschlossen haben, freut die Lebensmittelindustrie: „Die Lebensmittelwirtschaft hat die Entscheidung der EU-Verbraucherminister für eine einheitliche Nährwertkennzeichnung in Europa begrüßt. Ihr Spitzenverband, der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), sieht darin auch eine Anerkennung für die Bemühungen der Branche, (...)“, triumphierte sie in einer Pressemitteilung. Wessen Interessen für die Entscheidung ausschlaggebend waren, lässt sich kaum deutlicher ausdrücken.

Der Beschluss der Minister ist die Grundlage für die Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament über eine neue Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Das ist die Position der Minister:

Nährwertkennzeichnung

Erstmalig sollen mit der Verordnung zwar überhaupt Angaben zum Nährwert vorgeschrieben werden. Hersteller sollen jedoch nicht verpflichtet werden, die Nährwerte – oder zumindest einen Teil davon – auf der Vorderseite der Produkte zu kennzeichnen. Wieviel Kalorien, Zucker, Salz, Fett, Eiweiß und Kohlenhydrate ein Produkt enthält, soll der Kunde erst auf der Rückseite der Verpackung in einer Tabelle erfahren – im Kleingedruckten (siehe Absatz zur Schriftgröße). Ursprüngliches Ziel war es jedoch, mit einer transparenten Nährwertkennzeichnung einen Beitrag zum Kampf gegen Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten zu leisten. Diesem Anspruch wird eine solche Kennzeichnung nicht gerecht – denn sie erreicht nur diejenigen, die sowieso an gesunder Ernährung interessiert sind.

Lebensmittel-Ampel

Eine verpflichtende Bewertung des Gehalts an Fett, Zucker und Salz die Ampelfarben Rot (für „hoch"), Gelb (für „mittel“) und Grün (für „mittel“) ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen die Nährwerte nur in Zahlen genannt werden. Immerhin sollen sich die Angaben aber auf einheitliche 100 Gramm bzw. 100 Milliliter beziehen, wodurch Kunden die Produkte besser vergleichen können. Bisher hatte die Industrie Angaben pro Portion gemacht. Durch unrealistisch kleine Portionen konnten die Hersteller ihre Produkte so schönrechnen.

Ganz nach den Wünschen der Industrie bleiben viele Regelungen freiwillig. So können die Gramm-Angaben zum Beispiel um Prozentwerte ergänzt werden, die sich auf den Tagesbedarf einer erwachsenen Frau beziehen – das von der Industrie entwickelte GDA-Modell (Guideline daily amount), von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner als „1 plus 4-Modell“ beworben. Die Angaben hier sollen sich auf „Verzehrseinheiten“ beziehen, letztendlich nur eine andere Variante von Portionen.

Theoretisch könnte die Bundesregierung auch ein eigenes Ampel-Modell vorlegen. Sie müsste es jedoch den Herstellen überlassen, dieses freiwillig anzuwenden. Beides wird kaum passieren, denn sowohl Schwarz-Gelb als auch die Industrie sind gegen jede Form der verbraucherfreundlichen Ampelkennzeichnung.

Schriftgröße

Für alle verpflichtenden Angaben auf der Verpackung – also sowohl die Zutatenliste als auch Angaben zum Nährwert – soll eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern (bezogen auf den Buchstaben „x“) vorgeschrieben werden. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner lobte dies in einer Pressemitteilung mit den Worten: „Die Informationen auf den Verpackungen werden (...) besser lesbar.“ Nicht nur ältere Menschen dürften dies anders beurteilen.

Herkunftskennzeichnung

Für Fleisch soll eine verpflichtende Herkunftsangabe vorgeschrieben werden. Diese soll sich allerdings auf den Verpackungsort beziehen. Angaben dazu, wo die Tiere gehalten wurden, sind nicht vorgesehen. Das EU-Parlament hatte im Gegensatz dazu recht weitreichende Angaben zur Herkunft vorgesehen: Bei Fleisch sollten Verbraucher Informationen zum Land bzw. Ort der Geburt, der Haltung und der Schlachtung auf der Verpackung geben, auch für Milchprodukte und verarbeitete Produkte, die hauptsächlich aus einer Zutat bestehen, forderte das EU-Parlement Angaben zur Herkunft.

Ministerrat fällt hinter Parlamentsentscheidung zurück

Mit diesen Entscheidungen fallen die europäischen Verbraucherminister weit hinter das Votum des EU-Parlaments vom Juni 2010 zurück. Bei der Abstimmung im Europäischen Parlament waren auch Anträge zu einer verpflichtenden Ampelkennzeichnung eingebracht worden und relativ knapp gescheitert.

Wie geht es nun weiter?

Der Verordnungsentwurf geht nun vom Ministerrat wieder zurück an das Parlament. Damit die Verordnung Kraft treten kann, müssen sich Ministerrat und EU-Parlament über die neuen Vorschriften einigen – formal entschieden ist also noch nichts.