Nachricht 12.12.2016

Geschönte Produkte durch unrealistische Portionsangaben

Am 13.12. endet die Übergangsfrist für die EU-weite Regelung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Doch für die 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ist das keine gute Nachricht: Kennzeichnungslücken werden damit gesetzlich festgeschrieben und informierte Kaufentscheidungen verhindert. So rechnet die Industrie den Gehalt von Salz, Zucker und Fett in ihren Produkten mit unrealistischen Portionsgrößen schön.

Zwar müssen künftig die sieben wichtigsten Nährwerte (Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) einheitlich pro 100 Gramm beziehungsweise Milliliter angegeben werden. Doch die Industrie darf die Angaben auf der Rückseite der Packung im Kleingedruckten verstecken – und auf der Packungsvorderseite die Zucker-, Fett- oder Salzwerte mit Mini-Portionsgrößen und irreführenden Prozentwerten kleinrechnen. Wie unrealistisch diese Portionsangaben häufig sind, zeigen die Beispiele in der Fotostrecke.


foodwatch fordert die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien dazu auf, das Thema erneut auf die politische Agenda zu heben. Die Lebensmittelinformationsverordnung hält das Versprechen nicht, das den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern gegeben wurde. Mannigfaltiger Täuschung und Irreführung durch die Hersteller wird damit kein Riegel vorgeschoben, das zeigt das Industrie-Modell zur Kennzeichnung der Nährwerte. Die Lebensmittelampel auf der Schauseite der Produkte wäre erwiesenermaßen viel verständlicher und würde einen Vergleich zwischen verschiedenen Produkten erleichtern. foodwatch hat darum eine E-Mail-Aktion gestartet und ruft die im Bundestag vertretenen Parteien dazu auf, die Einführung der Nährwertampel in ihre Programme zur Bundestagswahl 2017 aufzunehmen.