Nachricht 16.04.2012

Dioxin: NRW-Landkreise hielten Information zurück

Beim Dioxin-Fall in Ostwestfalen ist es zu schweren Versäumnissen bei der Informationsarbeit der Behörden gekommen. Die nordrhein-westfälischen Landkreise Euskirchen und Minden-Lübbecke hielten Informationen über eine Grenzwertüberschreitung zurück und verzichteten auf einen Rückruf der belasteten Eier. Erst als die PCB-kontaminierten Eier ihr Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten hatten, kam es zu einer Veröffentlichung durch das nordrhein-westfälische Verbraucherministerium.

Gegenüber foodwatch bestätigten beide Landkreise am heutigen Montag nach mehrfacher Nachfrage, bereits am 27. März 2012 von den Grenzwertüberschreitungen bei dioxinähnlichen PCB-Verbindungen informiert gewesen zu sein. „Der von Ihnen genannte Wert der Höchstüberschreitung in Höhe von 11,2 pg/g in Eiern des Bio-Betriebes wurde uns am 27. März gemeldet“, schrieb eine Sprecherin des Landkreises Minden-Lübbecke in einer E-Mail an den von foodwatch beauftragten Rechercheur. Der zulässige Höchstwert liegt bei 5 Pikogramm pro Gramm Fett (pg/g). Aus dem Landkreis Euskirchen wurde dem foodwatch-Rechercheur mündlich bestätigt, ebenfalls am 27. März 2012 von den Grenzwertüberschreitungen gewusst zu haben. Eine öffentliche Information erfolgte jedoch erst am 3. April 2012 durch das Landesverbraucherministerium, das nach eigener Darstellung am 2. April 2012 informiert worden war.

Landkreise lassen Verbraucher im Unklaren

Die Verzögerung führte zu einer unnötigen Giftbelastung der Verbraucher: Die Eier, bei denen die Kontamination zu diesem Zeitpunkt bekannt war, trugen das Mindesthaltbarkeitsdatum 31. März 2012. Als die Landkreise am 27. März von den Grenzwertüberschreitungen erfuhren, befanden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit also noch betroffene Eier im Handel oder im Kühlschrank der Verbraucher.

Behörden müssen zur unverzüglichen Information verpflichtet werden

Die Landkreise haben den Verbrauchern damit vermeidbare Giftbelastungen zugemutet. Eine öffentliche Warnung und ein Rückruf hätten aus Verbrauchersicht bereits am 27. März erfolgen müssen. Die Versäumnisse der Landkreise belegen einmal mehr, dass es einer gesetzlichen Verpflichtung der Behörden bedarf, gesundheitsrelevante Informationen sofort öffentlich zu machen.