Nachricht 04.08.2014

Allergene, Zusatzstoffe und Co: Mangelhafte Infos bei loser Ware

Die Bundesregierung will Verbraucher nur mangelhaft über Allergene, Zusatzstoffe und Aromen informieren. Bei loser Ware – etwa an Bedientheken oder in der Gastronomie – sollen Kunden auch weiterhin erheblich weniger Informationen erhalten als bei verpackten Lebensmitteln. Das geht aus dem Entwurf einer EU-Verordnung hervor, die foodwatch heute in einer Stellungnahme an das Bundesernährungsministerium kommentiert hat.

Das Bundesernährungsministerium hat heute einen Entwurf zur sogenannten Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) vorgelegt. Dem Verordnungsentwurf zufolge sollen Verbraucher bei loser Ware (etwa Brot und Wurst an Bedientheken oder Speisen in der Gastronomie) auch weiterhin erheblich weniger Informationen erhalten als bei verpackten Lebensmitteln:

  • Über die 14 Hauptallergene sollen Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen nur mündlich und auf Nachfrage informiert werden. Bekanntermaßen ist jedoch bei einer nur mündlichen Information die Wahrscheinlichkeit von Falschauskünften erheblich größer.
  • Die Information über Allergene soll laut Verordnungsentwurf „spätestens bei Abgabe“ erfolgen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Verbraucher nicht bereits vor der Kaufentscheidung informiert werden müssen.
  • Weiterhin muss bei loser Ware nicht über eingesetzte Aromen informiert werden.
  • Zusatzstoffe sollen wie bislang nur als Gruppen (z.B. „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“) angegeben werden, bei einigen Zusatzstoffen muss überhaupt keine Kennzeichnung erfolgen.

Klare Kennzeichnung über Allergene, Zusatzstoffe und Aromen

foodwatch kritisierte die Pläne und forderte Bundesernährungsminister Christian Schmidt auf, analog zu verpackten Lebensmitteln auch bei loser Ware eine schriftliche Information über alle Allergene, Zusatzstoffe und Aromen vorzuschreiben.

Die Forderung: Das Bundesernährungsministerium muss die vorhandenen nationalen Spielräume nutzen, um mehr Transparenz für die Verbraucher durchzusetzen. Sonst wird das ein weiteres typisches Beispiel dafür, wie wenig präventiv das Lebensmittelrecht ausgestaltet ist: Statt Verbraucher von vornherein transparent über Allergene zu informieren, sollen sie erst nachfragen – oder können dann etwas unternehmen, wenn es bereits zu spät ist. Das ist eine Zumutung für jeden Allergiker.