Nachricht 26.07.2007

Gesetzentwurf für „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung vorgelegt

Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) hat seinen Entwurf für ein neues Gentechnikrecht vorgelegt. Danach soll es Herstellern leichter möglich sein, ihre Produkte mit dem Zusatz „ohne Gentechnik“ zu bewerben. Eine gute Nachricht für Verbraucher.

Zwar trägt der neue Entwurf für das Gentechnikgesetz in einigen Teilen die Handschrift der Gentechnik-Lobby. Doch die Große Koalition will der mehrheitlichen Ablehnung der Gentechnik durch die Bevölkerung wenigstens bei der Reform der "Ohne Gentechnik"-Verordnung Rechnung tragen. Künftig sollen Hersteller von Fleisch- und Milchprodukten leichter mit dem Zusatz "ohne Gentechnik" werben können, wenn sie keine gentechnisch veränderten Pflanzen für die Fütterung der Tiere verwenden.

Diese Kennzeichnung ist jedoch freiwillig. Eine Pflicht zur Kennzeichnung tierischer Lebensmittel, die mit Hilfe von Gentechnik-Futter hergestellt wurden, soll es auch weiterhin nicht geben. Dennoch ist die geplante Neuregelung ein wichtiger Schritt in Richtung auf mehr Wahlfreiheit für Verbraucher. Sie werden in Zukunft häufiger die Möglichkeit haben, sich beim Einkauf für oder gegen Gentechnik auf dem Acker zu entscheiden. 

Gentechnik-Bauern müssen haften

In zwei Punkten konnten sich Gentechnik-Lobbyisten wie die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie nicht durchsetzen. Sie hatten gefordert, die Beweislast bei der Haftung umzukehren und den Opfern der Verunreinigung die Kosten für die notwendigen Labortests aufzubürden. Es bleibt aber dabei, dass die Anbauer von gentechnisch veränderten Pflanzen für Verunreinigungen benachbarter Felder haften müssen. Und zwar ohne Nachweis eines unmittelbaren Verschuldens – allerdings erst ab einem Verunreinigungsgrad von mehr als 0,9 Prozent. Erhalten bleibt auch das öffentlich zugängliche Standortregister mit flurstückgenauen Angaben über Anbauflächen gentechnisch veränderter Pflanzen.

Zu geringer Mindestabstand

In einer wichtigen Frage gibt es in dem Gesetzentwurf leider keinen Fortschritt gegenüber den im Februar vorgelegten Eckpunkten. Der Mindestabstand zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und gentechnikfreien Feldern wurde auf 150 Meter festgelegt. Bei biologisch bewirtschafteten Feldern sollen es 300 Meter sein. Zudem darf der Mindestabstand unterschritten werden, wenn sich die Eigner oder Pächter benachbarter Felder darauf einigen. Verschiedene Untersuchungen belegen aber eindeutig, dass ein so geringer Abstand keinerlei Schutz vor der Kontamination gentechnikfreier Kulturen bietet. In anderen EU-Ländern wie Portugal, Lettland, Bulgarien und Luxemburg haben die Parlamente wesentlich größere Mindestabstände beschlossen. In Luxemburg sind es beispielsweise für Mais 800 Meter.

Erfolg: Kennzeichnungslücke wird kleiner

Die von foodwatch seit Jahren kritisierte Kennzeichnungslücke bei Milch, Fleisch und Eiern wird durch die Reform der "Ohne-Gentechnik"-Verordnung zumindest kleiner. Das ist gut, weil es die Wahlfreiheit der Verbraucher stärkt. Ob das Gentechnikgesetz es Verbrauchern aber auch noch in 20 Jahren ermöglicht, sich für oder gegen Gentechnik zu entscheiden, ist fraglich. foodwatch fordert: Die Abstände um Gentechnik-Feldern müssen so groß sein, dass eine völlig gentechnikfreie Landwirtschaft weiterhin möglich ist. Und Gentechnik-Bauern müssen für jede nachweisbare Verunreinigung haften. Nur so kann die Wahlfreiheit der Verbraucher langfristig garantiert werden.