Nachricht 28.10.2015

EFSA-Risikobewertung erwartet

Nach foodwatch-Informationen wird die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA der Europäischen Kommission an diesem Freitag ihre Risikobewertung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat vorlegen. Veröffentlicht werden soll der Report bis Mitte November. Die Behörde hatte zugesagt, dass die Einschätzung der WHO-Krebsforscher dabei berücksichtig werden solle – diese hatten Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.

Erhält das umstrittene Herbizid Glyphosat eine neue Zulassung in Europa oder nicht? Bis Juni 2016 muss die Europäische Kommission eine Entscheidung treffen. Maßgeblich dafür dürfte die Einschätzung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA sein. Nach foodwatch-Informationen wird diese am kommenden Freitag (30. Oktober) ihre Risikobewertung der Kommission vorlegen. Veröffentlicht werden soll der Report Mitte November. Eine wichtige Rolle kommt der Frage zu, wie die EFSA die Einschätzung der Krebsforscher der Weltgesundheitsorganisation WHO bewertet. 

EFSA verspricht, Warnungen der WHO zu berücksichtigen

Eine gemeinsam von foodwatch und dem Umweltinstitut München gestartete E-Mail-Aktion an EFSA-Präsident Bernhard Url hat zumindest bereits einen Teilerfolg erzielt: In einer Antwort an foodwatch und die Unterzeichner der Aktion sicherte Herr Url zu, dass die EFSA die WHO-Analyse berücksichtigen und auswerten werde. Der ursprüngliche Zeitplan hatte vorgesehen, dass die EFSA ihre Empfehlung an die Europäische Kommission unabhängig von der WHO-Studie abgibt.

foodwatch spricht sich gegen eine neue Zulassung von Glyphosat aus: Solange die Einschätzung der WHO nicht widerlegt werden können, lässt das Vorsorgeprinzip gar keine andere Möglichkeit, als Glyphosat vom Acker zu verbannen. Gleichzeitig muss die Europäische Kommission jedoch sicherstellen, dass auch anderen Pflanzenschutzmittel, bei denen es Hinweise auf oder sogar Belege für gesundheitliche Risiken gibt, die Zulassung entzogen wird.

foodwatch fordert:

  • Wenn es, ob bei Einzelwirkstoffen oder bei Präparaten in ihrer tatsächlichen Zusammensetzung, substantielle Hinweise auf Risiken gibt, dürfen diese nicht als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. Wurde einem Mittel die Zulassung bereits erteilt, so ist sie zu entziehen, wenn entsprechende Hinweise auftauchen.
  • Bei Glyphosat stehen seriöse Hinweise auf gesundheitliche Risiken im Raum. Solange diese nicht widerlegt sind, fehlt jede Grundlage dafür, dem Wirkstoff eine erneute Zulassung auszusprechen.
  • Grundsätzlich muss auch allen anderen, potenziell schädlichen Mitteln – wie dem reproduktionstoxischen Totalherbizid Glufosinat – die Zulassung  sofort entzogen werden und nicht erst zum 30.9.2017, wenn die derzeit geltende Zulassung ausläuft. Dadurch wird auch die Gefahr gebannt, dass die Agrarwirtschaft beim Wegfall eines potenziell riskanten Mittels auf ein anderes, ebenfalls riskantes Mittel zurückgreift.
  • Bei künftigen Zulassungsverfahren dürfen nur noch solche Einzelwirkstoffe und Präparate als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, die transparent und unabhängig toxikologisch bewertet wurden und bei denen keine substantiellen Hinweise auf gesundheitliche Risiken für die Verbraucherschaft vorliegen.

Aus Sicht von foodwatch jederzeit vorzuziehen ist eine Landwirtschaft, die ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder etwa das Schwermetall Kupfer im Obstbau auskommt. Das gilt für die gesamte Landwirtschaft, egal ob konventionell oder ökologisch.