Nachricht 24.06.2016

Erneut keine Einigung zu Glyphosat

Die EU-Staaten haben sich auch im letzten Anlauf nicht auf eine gemeinsame Position zu Glyphosat einigen können. Die bisherige Zulassung läuft Ende des Monats aus. Die EU-Kommission wird nun vermutlich eigenmächtig am Montag beschließen, Glyphosat für weitere 18 Monate zuzulassen. In dieser Zeit soll die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein weiteres Gutachten zu möglichen Gesundheitsgefahren von Glyphosat vorlegen.

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten genutzte Unkrautvernichtungsmittel. In der Wissenschaft tobt ein Streit über die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat. Bis heute ist nicht abschließend geklärt, ob das Totalherbizid für den Menschen krebserregend ist oder nicht. Aus Gründen des in der Europäischen Union geltenden Vorsorgeprinzips müsste Glyphosat deshalb verboten werden.

Das Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa. Dabei gilt die Umkehr der Beweislast. Vor der möglichen Zulassung eines Produkts muss ein Unternehmen dessen Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Mehrere EU-Staaten haben die Zustimmung zu einer Glyphosat-Neuzulassung mit einem deutlichen Verweis auf das Vorsorgeprinzip bislang verweigert.

Endgültige Entscheidung am Montag

Am Montag wird voraussichtlich die EU-Kommission entscheiden, Glyphosat weitere anderthalb Jahre zuzulassen – um eine weitere Studie abzuwarten. Für ein künftiges Verbot von Glyphosat könnte es danach aber zu spät sein. Denn wenn erst einmal das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA unterschrieben ist, wird ein Verbot kaum mehr möglich sein. Der Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip würde dann gegen die Bestimmungen des CETA-Vertrags verstoßen. Unter CETA hieße es dann: Glyphosat bis zum St. Nimmerleinstag.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie im Auftrag von foodwatch hatte ergeben, dass sowohl das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA als auch das bereits ausgehandelte Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada das Vorsorgeprinzip aushebelt.

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