Nachricht 29.06.2016

EU-Kommission verlängert Glyphosat-Zulassung

18 Monate – so lange soll das Totalherbizid Glyphosat weiter zugelassen sein. Das hat die EU-Kommission beschlossen. Die jetzige Zulassung läuft zum Monatsende aus. Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich in mehreren Anläufen nicht einigen. In der Wissenschaft tobt seit geraumer Zeit ein Streit über die Gefahren des meist gebrauchten Herbizids.

Die Krebsforscher der Weltgesundheitsorganisation WHO stufen Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ ein. Dagegen geht die europäische Lebensmittelbehörde EFSA davon aus, dass das Unkrautvernichtungsmittel „wahrscheinlich nicht krebserregend“ ist. In der Europäischen Union gilt das Vorsorgeprinzip; das heißt, Glyphosat sollte nicht wieder zugelassen werden, so lange nicht einwandfrei bewiesen ist, dass es unschädlich ist.

Tausende unterschreiben gegen Glyphosat

Mehr als 156.000 Menschen sehen das genauso und haben deshalb die E-Mail-Aktion gegen die Neuzulassung von Glyphosat unterschrieben. Sie forderten EU-Verbraucherkommissar Vytenis Andriukaitis auf, das Vorsorgeprinzip in der EU zu achten und das umstrittene Herbizid auszurangieren. Doch ihr Appell hat leider nichts genützt.

Denn die EU-Kommission hat die Zulassung nun um weitere anderthalb Jahre verlängert – angeblich, um bis dahin eine neue Studie über die möglichen Gefahren von Glyphosat abzuwarten. Das Gutachten soll die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ausarbeiten. Dabei bildet das Vorsorgeprinzip eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa. Das heißt: Vor der möglichen Zulassung eines Produkts muss ein Unternehmen dessen Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen.

EU missachtet systematisch das Vorsorgeprinzip

Dass die EU-Kommission das EU-Vorsorgeprinzip missachtet, könnte fatale Folgen haben. Denn wenn erst einmal das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA unterschrieben ist, wird ein Verbot kaum mehr möglich sein. Der Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip würde danach gegen die Bestimmungen des CETA-Vertrags verstoßen. Unter CETA hieße es dann: Glyphosat bis zum St. Nimmerleinstag.