Nachricht 08.11.2017

foodwatch-Analyse: 10 Jahre Etikettenschwindel bei Lebensmitteln

Babyprodukte, die sich im Kleingedruckten als Zuckerbomben entlarven, fehlende Informationen zur Herkunft der Zutaten oder unlesbare Angaben in Mini-Schrift: Die geltenden Kennzeichnungsregeln machen es Verbraucherinnen und Verbraucher schwer, im Supermarkt durchzublicken – und ermöglichen es den Herstellern, ganz legal zu tricksen und zu täuschen.

Wichtige Informationen fehlen auf Lebensmittelpackungen, andere sind irreführend oder unleserlich. Verbraucherinnen und Verbraucher werden deshalb regelmäßig durch Werbeaussagen oder Produktverpackungen getäuscht.

Die aktuelle foodwatch-Analyse der Verbraucherpolitik der vergangenen Jahre zeigt anhand konkreter Beispiele: Trotz verschiedener politischer Initiativen ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln noch immer wenig verbraucherfreundlich. Das ist Politikversagen.

Portätaufnahme von Sophie Unger
„Bei der Lebensmittelkennzeichnung versagt die Politik seit Jahren. Unzureichende Vorgaben zur Produktkennzeichnung machen den legalen Etikettenschwindel überhaupt erst möglich. Die Hersteller können tricksen und täuschen, ohne dabei gegen Gesetze zu verstoßen.“
Sophie Unger Mitarbeiterin Recherche und Kampagnen bei foodwatch.

Von der Ochsenschwanzsuppe ohne Ochsenschwanz bis zum angeblich „babygerechten“ zuckrigen Alete Kinderkeks: Fünf besonders dreiste Fälle von Verbrauchertäuschung hat foodwatch aktuell wieder für den Goldenen Windbeutel nominiert. Auf www.goldener-windbeutel.de können Verbraucherinnen und Verbraucher noch bis zum 26. November darüber abstimmen, wer den Preis für die dreisteste Werbelüge des Jahres verdient.

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Lobbyinteressen setzen sich durch

Es gab in der letzten Dekade immer wieder auf europäischer und nationaler Ebene politische Initiativen, um Lebensmittel verbraucherfreundlicher zu gestalten. Die Ergebnisse sind aus Verbrauchersicht allerdings äußerst dürftig. Drei Beispiele aus der foodwatch-Analyse:

  • Komplizierte Nähwertkennzeichnung: Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es im Supermarkt kaum möglich, auf den ersten Blick den Zucker- oder Fettgehalt von Produkten zu vergleichen. In Frankreich hat die Regierung jetzt das „5C/Nutri-Score“-Modell eingeführt: Mithilfe einer fünfstufigen Farbskala macht es die Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln auf der Packungsvorderseite schnell vergleichbar. Seit 1. November sollen Hersteller in Frankreich die Kennzeichnung verwenden – allerdings nur freiwillig. Eine verpflichtende Ampelkennzeichnung war auf europäischer Ebene  im Jahr 2010 gescheitert – auch am massiven Widerstand der Lebensmittelobby. Eine verbindliche Ampel auf nationaler Ebene ist seitdem nicht möglich. Stattdessen müssen die Nährwerte lediglich im Kleingedruckten auf der Rückseite angegeben werden. Eine Kennzeichnung auf der Vorderseite ist freiwillig und beruht auf einem von der Lebensmittelwirtschaft selbst erfundenen Modell: Auf der Packungsvorderseite könnten Hersteller so die Nährwerte mit unrealistisch kleinen Portionsangaben kleinrechnen, kritisierte foodwatch. Die Bundesregierung habe sich auf EU-Ebene stets gegen eine Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben ausgesprochen und auch das französische Projekt torpediert, so foodwatch.
  • Pflichtangaben in Mini-Schriftgröße: Die Angaben auf Lebensmittelverpackungen sind für viele Menschen kaum zu entziffern. Wichtige Informationen wie Zutatenlisten und Nährwerte stehen nur schwer lesbar im Kleingedruckten, zum Teil wird die Lesbarkeit auch durch mangende Kontraste und geringe Zeilenabstände erschwert. Die EU-Kommission hatte ursprünglich in einem Gesetzentwurf eine Mindestschriftgröße von 3 Millimetern für Pflichtangaben vorgesehen, ohne konkrete Angabe auf welchen Buchstaben sich dies bezieht. Die Lebensmittelwirtschaft wehrte sich gegen dieses Vorhaben: Es bliebe dann „kein ausreichender Raum für den Markenauftritt", zudem müssten die Produktverpackungen größer werden, was unnötigen Verpackungsmüll produziere. In der 2014 in Kraft getretenen „EU-Lebensmittelinformationsverordnung“ ist jetzt für Pflichtangaben eine Mini-Schrift von gerade einmal 1,2 Millimetern vorgesehen, bei kleinen Verpackungen sogar von nur 0,9 Millimetern (bezogen auf das kleine „x“).
  • Fehlende Herkunftskennzeichnung: Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren bei verarbeiteten Lebensmitteln meist nichts über die Herkunft der Zutaten. Das Europäische Parlament hatte in der Debatte um die EU-Lebensmittelinformationsverordnung eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung zumindest für Milch, Milchprodukte sowie für verarbeitetes Fleisch gefordert. Der Spitzen-Lobbyverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft (BLL) hatte den Vorschlag als zu weitgehend „gerügt". Mit Erfolg: Weiterhin muss für die allermeisten verarbeiteten Produkte das Herkunftsland der verwendeten Zutaten nicht angegeben werden. In Ermangelung einer EU-weiten Regelung ist Frankreich als erster Mitgliedsstaat auf nationaler Ebene aktiv geworden: Seit Anfang 2017 gilt dort zumindest für viele in Frankreich hergestellte Produkte wie Milch, Milchprodukte oder verarbeitetes Fleisch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Italien führte daraufhin eine ähnliche Regelung ein; auch Spanien, Griechenland und Finnland haben eine Herkunftskennzeichnung für Milch und Milchprodukte beschlossen. In Deutschland hingegen sind keine Bestrebungen bekannt, rechtlich verpflichtende Herkunftskennzeichnungen zu beschließen. Die Bundesregierung setzt auf das rein freiwillige Siegel namens „Regionalfenster“.