Nach foodwatch-Kritik: Alete wird Babykeks-Etikett ändern
Alete will seinen stark zuckerhaltigen „Kinderkeks“ für Babys nicht länger als „babygerecht“ verkaufen. Das kündigte das Unternehmen gegenüber foodwatch an. Kein Zufall, denn der Kinderkeks ist einer der Kandidaten für den Goldenen Windbeutel 2017.
„Es tut uns leid, dass die Angabe ‘babygerecht‘ offenbar falsch verstanden werden kann. Wir werden deshalb unser Etikett überarbeiten und die Angabe entfernen“, schrieb Alete in einer Stellungnahme an foodwatch und kündigte zudem eine Rezepturänderung an.
Alete reagiert auf Nominierung für Goldenen Windbeutel
foodwatch hatte Aletes Kinderkeks als einen von fünf Kandidaten für den Goldenen Windbeutel nominiert, die Online-Wahl zur dreistesten Werbelüge des Jahres. Denn der Babynahrungshersteller bewirbt sein Produkt entgegen den Empfehlungen von Ärzten und Gesundheitsexperten als „babygerecht“ und „zum Knabbernlernen“ ab dem achten Monat — dabei enthält der Babykeks mit 25 Gramm pro 100 Gramm mehr Zucker als beispielsweise Leibniz Butterkekse. In der vergangenen Woche hatte die Drogeriekette Rossmann einen ähnlich zuckrigen Keks seiner Eigenmarke Babydream vom Markt genommen.
„Wenn noch nicht einmal die Babyprodukte eines Babynahrungsherstellers babygerecht sind - worauf sollen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher dann noch verlassen? Der Fall Alete zeigt erneut: Offenbar reagieren Lebensmittelhersteller nur auf öffentlichen Druck.“„Wahlleiterin“ für den Goldenen Windbeutel 2017
Alete handelt unverantwortlich
Doch auch wenn die dreiste Bezeichnung „babygerecht“ jetzt von der Packung verschwindet: Einen zuckrigen Keks für Säuglinge ab dem achten Monat zu empfehlen, ist unverantwortlich. Die Lebensmittelindustrie sollte sich langsam fragen, ob für jede Änderung hin zu einer verantwortungsvollen Werbung ein Goldener Windbeutel erforderlich ist.
Ehrliche Etiketten sollten eigentlich selbstverständlich sein. Der Keks wird dem Schreiben von Alete nach weiterhin als Produkt für Säuglinge ab dem achten Lebensmonat empfohlen. Dabei empfiehlt etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO) explizit: „Salz und Zucker sollten nicht in Beikost zugesetzt sein“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) rät für die Ernährung gesunder Säuglinge: „Auf den Verzehr von stark gezuckerten Produkten (Süßigkeiten, Getränke) sollte soweit als möglich verzichtet werden (Kariesgefahr, Geschmacksprägung, Übergewichtsrisiko)“.
Gesucht: dreisteste Werbelüge des Jahres
Noch bis 26. November können Verbraucherinnen und Verbraucher aus fünf Kandidaten den Gewinner des Goldenen Windbeutels wählen und so entscheiden, wer den Preis für die "dreisteste Werbelüge des Jahres" erhalten soll.
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