Nachricht 07.12.2010

EU-Minister lehnen weitergehende Herkunftsangaben für Lebensmittel ab

Der Rat der 27 zuständigen Fachminister aus den EU-Mitgliedstaaten hat Transparenz-Vorschläge des Europäischen Parlaments weitgehend zurückgewiesen: Weitergehende Pflicht-Angaben für die Herkunft von Lebensmitteln wird es wohl nicht geben.

Der Beschluss der EU-Minister zur Lebensmittelkennzeichnung ist eine schallende Ohrfeige für die Verbraucher – auch in Sachen Herkunftskennzeichnung. Lediglich für Frischfleisch soll eine verpflichtende Herkunftsangabe vorgeschrieben werden. Diese soll sich allerdings auf den Verpackungsort beziehen. Angaben dazu, wo die Tiere gehalten wurden, sind nicht vorgesehen – und schon bei verarbeitetem Fleisch, etwa in Wurst, sollen keine Angaben erforderlich sein. Bei anderen Lebensmitteln sollen die Verbraucher ebenfalls nicht besser als bislang über die Herkunft informiert werden.

Das Europäische Parlament hatte im Gegensatz dazu im Juni 2010 recht weitreichende Angaben zur Herkunft vorgesehen: Bei Fleisch sollten Verbraucher Informationen zum Land bzw. Ort der Geburt, der Haltung und der Schlachtung auf der Verpackung geben. Auch für Milchprodukte und verarbeitete Produkte, die hauptsächlich aus einer Zutat bestehen, forderte das EU-Parlement Angaben zur Herkunft.

Der Verordnungsentwurf geht nun vom Ministerrat wieder zurück an das Parlament. Damit die Verordnung Kraft treten kann, müssen sich Ministerrat und EU-Parlament über die neuen Vorschriften einigen – formal entschieden ist also noch nichts.