Nachricht 24.04.2008

40 Milionen Bürgern werden Informationsrechte verwehrt

Am 1. Mai tritt das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft, das laut Bundesregierung eine „neue Informationskultur“ schaffen soll. Doch 40 Millionen Deutsche, die Bürger von acht Bundesländern, können ihr Informationsrecht bei ihren kommunalen Behörden vor Ort nicht in Anspruch nehmen – das ergab eine umfangreiche foodwatch-Analyse.

Grund dafür ist, dass diese Länder nicht rechtzeitig die Rechtsgrundlage für die Behörden in den Gemeinden erlassen haben. In der Übergangszeit sei es völlig ungewiss, ob die Bürger dort Auskünfte über amtliche Fleischkontrollen, Messungen von Pestiziden in Gemüse oder gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln erhalten. Wie teuer eine Auskunft wird, hat bisher als einziges Bundesland Thüringen geregelt. In den anderen Ländern muss der Bürger nach Auskunft der Landesministerien bis zur endgültigen Regelung bis zu 10.225 Euro (Saarland) für eine Anfrage zahlen. In keinem Fall erfährt der Bürger vorher, wie viel die Behörden verlangen.

Das widerspricht klar einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das festlegt, dass der Bürger nicht durch hohe Gebühren von seinem Informationsrecht abgeschreckt werden darf. Wenn die Gebühren 15 Euro übersteigen, muss der Bürger vorher einen Kostenbescheid erhalten.

Die Bundesregierung hatte das Verbraucherinformationsgesetz diese Woche als „Durchbruch hin zu mehr Information und Transparenz“ und eine „neue Informationskultur“ bei den zuständigen Behörden bezeichnet. Die schlampige, unzureichende Vorbereitung des Verbraucherinformationsgesetzes in den Ländern zeigt dagegen, wie gering die Regierungen dieses wichtige Bürgerrecht bewerten.

Die Länder, in denen es noch keine Rechtsgrundlage für kommunale Behörden gibt, sind Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.