Nachricht 26.05.2015

Gesetzentwurf der Regierung unzureichend

Der von Bundesernährungsminister Christian Schmidt vorgelegte Gesetzentwurf zur Information der Öffentlichkeit über Lebensmittel kann die gravierenden Probleme nicht lösen: Auch mit diesem Gesetz würden Verbraucher nicht verlässlich und schnell über Hygienemängel, Betrugsfälle oder die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen informiert. Das hat foodwatch in einer Stellungnahme deutlich gemacht, die dem Ministerium heute zuging. 

Für foodwatch ist klar: Nur konsequente Transparenz sorgt dafür, dass Verbraucher die schlechten Betriebe meiden und die guten belohnen können – und schafft einen Anreiz für alle Unternehmen, sich an lebensmittelrechtliche Vorgaben zu halten. Doch der von Christian Schmidt vorgelegte Entwurf wird nicht für die nötige Transparenz sorgen. Das hat foodwatch in einer ausführlichen Stellungnahme deutlich gemacht und vor allem die Schaffung neuer und die Beibehaltung alter Ausnahmeregelungen kritisiert. Das Ministerium hatte foodwatch im Rahmen einer Verbändeanhörung um eine Stellungnahme gebeten. 

foodwatch-Gesetzentwurf: Alle Informationen veröffentlichen!

Bereits im Januar hatte foodwatch sowohl Bundesernährungsminister Christian Schmidt sowie Bundesjustizminister Heiko Maas einen von foodwatch verfassten Gesetzentwurf zukommen lassen, der die Behörden verpflichten würde, ihr Wissen verbindlich „aktiv und systematisch“ mit der Öffentlichkeit teilen. Vor allem bei gesundheitsgefährdenden oder aus anderen Gründen zum Verzehr ungeeigneten Produkten wären Behörden verpflichtet, „gesondert und unverzüglich“ bereits dann zu informieren, „wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht“ für einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht besteht. Amtlich erhobene Messdaten und Ergebnisse der Lebens- und Futtermittelkontrollen würden zudem grundsätzlich öffentlich gemacht. Der foodwatch-Entwurf verzichtet auf Ermessensspielräume für die Behörden, um für Verbraucher, Behörden und Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen.

Bild: fotolia.com/branex