Nachricht 21.10.2011

Neue Info-Plattform zu Lebensmittelwarnungen

Die neue Informationsplattform lebensmittelwarnung.de ist online. Verbraucher sollen darauf über aktuelle Lebensmittelwarnungen und Produktrückrufe informiert werden. Verbraucherministerin Ilse Aigner lobt, die Seite schaffe "eine Transparenz in der Lebensmittelkontrolle, die es so in Deutschland bislang nicht gegeben hat" – doch der Nutzen für Verbraucher ist gering.

Salmonellen in der Wurst, Glasstücke in der Konservendose, Listerien im Frischkäse: Produktwarnungen wie diese finden Verbraucher ab sofort gebündelt auf der Internetseite www.lebensmittelwarnung.de. Die Bundesländer veröffentlichen auf der Seite Warnungen von Unternehmen und Behörden vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend sind oder den Verbraucher täuschen können und stellen Produktrückrufe online. Eingerichtet hat das Portal das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Gesetzliche Grundlagen fehlen

Verbraucherministerin Ilse Aigner lobt die Seite als einen wichtigen Schritt: "Mir ist wichtig, dass die Verbraucher noch schneller und noch umfassender informiert werden als bisher. Mit der neuen Internetseite erreichen wir eine Transparenz in der Lebensmittelkontrolle, die es so in Deutschland bislang nicht gegeben hat."

Doch was für den Verbraucher wirklich zählt, nämlich mehr Sicherheit bei Lebensmitteln, wird durch die Informationsplattform im Internet nicht erreicht – so lange nicht gleichzeitig auch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit eine solche Seite ihren Zweck erfüllen kann.

Keine Pflicht zu informieren

Das Problem ist: Behörden sind nach wie vor nicht gesetzlich dazu verpflichtet, aktuell und umfassend über alle gesundheitsgefährdenden Produkte zu informieren. Das hat absurde Folgen: Manche Bundesländer warnen vor Produkten, während andere Länder dieselben Informationen für sich behalten. Auf das Internetportal werden so noch nicht einmal alle als gesundheitsgefährdend eingestuften Produkte aus dem Europäischen Schnellwarnsystem eingestellt.

Entscheidend ist hier eine Änderung von § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. foodwatch fordert: Die Behörden müssen dazu verpflichtet werden, bei Gefahr von sich aus sofort und unmissverständlich die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. So lange das nicht der Fall ist, nutzt den Verbrauchern auch das neue Portal lebensmittelwarnung.de wenig.