Nachricht 03.05.2013

Freiwillige Selbstbeschränkung für Werbung an Kinder gescheitert

Die europaweite freiwillige Selbstbeschränkung der Lebensmittelindustrie für Werbung an Kinder entpuppt sich als reine Werbemasche. Seit 2007 haben sich im so genannten EU Pledge 19 der größten Lebensmittelkonzerne dazu verpflichtet, keine Werbung für unausgewogene Produkte an Kinder unter 12 Jahren zu richten. Tatsächlich läuft die Vermarktung von Kartoffelchips oder Eiscreme direkt an Kinder einfach weiter.

Beispiel Pom Bär: Der kartoffelchip-ähnliche Snack enthält mit 28 Prozent doppelt so viel Fett und mit 2,5 Prozent mehr als fünf Mal so viel Salz wie Pommes frites von McDonald's – dennoch bewirbt ihn Hersteller Intersnack (Funny-frisch) weiter an Kinder. Die Rechtfertigung lautet nicht etwa, dass es sich um ein ausgewogenes Produkt handele – sondern, dass der Pom-Bär vor einer Rezepturänderung noch unausgewogener war als heute. Beispiel Nestlé: Der Konzern wirbt weiter ungeniert für Frühstücksflocken wie die Kosmostars, die 25 Prozent Zucker enthalten und damit alles andere als ein ausgewogenes Frühstück sind. Doch das Produkt erfüllt die nötigen Nährwertanforderungen der Selbstverpflichtung – die Nestlé selbst festgelegt hat. foodwatch hat Pom-Bär und Kosmostars nicht zuletzt wegen der unterlaufenen Werbe „beschränkungen“ für den Goldenen Windbeutel 2013 nominiert: Bei dem Negativpreis können Verbraucher unter www.goldener-windbeutel.de noch bis zum 15. Mai die dreisteste Werbemasche für ein Kinderprodukt wählen.

EU Pledge ist scheinheilig

Nach wie vor vermarktet die Industrie fast ausschließlich Junkfood an Kinder. foodwatch fordert: Es muss Schluss damit sein, dass die Hersteller Verantwortung nur vortäuschen und mit wirkungslosen freiwilligen Maßnahmen Regulierung abwehren. Unausgewogene Produkte dürfen nicht länger an Kinder vermarktet werden – ohne klare gesetzliche Vorgaben werden Funny-frisch, Nestlé & Co. weiterhin auf allen Kanälen Kinder mit Junkfood ködern.

Zahlreiche Schlupflöcher und trickreiche, von den Unternehmen selbst definierte Nährwertvorgaben sorgen dafür, dass sich die Konzerne durch die freiwilligen Selbstbeschränkungen kaum wirklich einschränken müssen – aber mit Verweis auf den EU Pledge behaupten können, sich angesichts der Übergewichtsraten von Kindern besonders vorbildlich zu verhalten. Auch andere Unternehmen wie Kellogg's und McDonald's unterlaufen das vermeintliche Verbot der Bewerbung ungesunder Produkte an Kinder. Das zeigt ein von foodwatch heute veröffentlichtes Faktenpapier. So dürfen bei Nestlé und Kellogg's Frühstücksflocken mit bis zu 40 Prozent Zucker weiter an Kinder beworben werden. Nestlé vermarktet selbst Eiscreme oder Smarties mithilfe von Spielzeugbeigaben, Promotion-Aktionen im Handel oder Comicfiguren auf den Verpackungen weiter gezielt an Kinder – und nutzt dabei das Schlupfloch, dass beim EU Pledge solche Maßnahmen nicht als Werbung definiert werden. Ebenso wie Aktionen direkt in den Schulen – Funny-frisch etwa tritt dort als Sponsor von Sportveranstaltungen auf.

Werbung größtenteils für ungesunde Produkte

Beim EU Pledge haben sich 2007 zunächst 11 große Lebensmittelkonzerne (Burger King, Coca-Cola, Danone, Ferrero, General Mills, Kellogg, Kraft Foods, Mars, Nestlé, PepsiCo and Unilever) freiwillig dazu verpflichtet, die an Kinder gerichtete Werbung für einige ihrer Produkte einzuschränken. 2010 kam die European Snack Association (Estrella-Maarud, Intersnack, Lorenz Snack-World, Unichips und Zweifel Pomy-Chip) dazu, McDonald’s und die Chips Group 2011 und Friesland Campina 2012. Insgesamt sind nun 19 Unternehmen beteiligt, die nach eigener Aussage 80 Prozent der Werbeausgaben für Lebensmittel und Getränke in der EU abdecken. Die Unterzeichner lassen sich regelmäßig durch Auftrags-Gutachten bescheinigen, dass sie den EU Pledge befolgen. Tatsächlich jedoch sind die Regularien so ausgestaltet, dass es keine ernsthafte Beschränkung gibt. Unabhängige Untersuchungen belegen, dass der Großteil der an Kinder gerichteten Werbung für ungesunde Lebensmittel gemacht wird.