Nachricht 13.05.2019

Lebensmittelüberwachung: Klöckner will weniger Pflichtkontrollen

Lebensmittelkontrolleure sollen nach Plänen des Bundesernährungsministeriums künftig deutlich seltener zu Pflichtkontrollen in die Lebensmittelbetriebe gehen. Dabei können schon jetzt zahlreiche Behörden in Deutschland wegen Personalmangels nicht annähernd so viel kontrollieren wie eigentlich vorgegeben. Ministerin Julia Klöckner erhöht mit ihren Plänen willentlich das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Deutschlands Lebensmittelüberwachungsbehörden sind überlastet: Weil das Personal fehlt, kontrollieren viele Gesundheits- und Verbraucherschutzämter nicht so viel wie eigentlich gesetzlich vorgegeben. Dieses Problem will die zuständige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nun offenbar auf eine ganz spezielle Art lösen – indem selbst Risiko-Unternehmen wie fleischverarbeitende Betriebe einfach weniger häufig kontrolliert werden müssen. So steht es in einem noch unveröffentlichten <link https: www.foodwatch.org fileadmin themen smiley pdf-dokumente bmel-referentenentwurf_zur_aenderungavvrueb.pdf _blank>Referentenentwurf einer neuen Verwaltungsvorschrift hervor, den foodwatch ins Internet gestellt hatte.  

Klöckner verspricht „intensivere“ Kontrollen

In der <link https: www.foodwatch.org fileadmin themen smiley pdf-dokumente amtliche_begruendung__avv-rueb-aenderung.pdf _blank>amtlichen Begründung für den Referentenentwurf, den foodwatch ebenfalls öffentlich machte, verspricht das Ministerium, mit der geplanten Änderung der Kontrollhäufigkeit würden „die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung noch wirksamer auf ‚Problembetriebe‘ fokussiert“. Denn: „Betriebe, die in der kontrollintensivsten Risikoklasse (...) eingestuft sind, sollen noch intensiver und engmaschiger anlassbezogen kontrolliert werden als bisher.“ Tatsächlich erreicht der Gesetzestext aber genau das Gegenteil: Insbesondere bei Lebensmittelbetrieben mit erhöhtem Risiko sollen künftig nicht mehr, sondern weniger Kontrollbesuche vorgegeben sein. An diesen Vorgaben orientiert sich auch die Stellenplanung in den Kontrollbehörden.

„Diese aberwitzigen Pläne müssen schleunigst in die Schublade gepackt und dauerhaft weggeschlossen werden. Wenn es an Personal mangelt, wäre die naheliegende Lösung, mehr Personal in den Ämtern einzustellen – stattdessen will Frau Klöckner nun die Kontrollhäufigkeit dem Personalmangel anpassen. Besonders dreist ist, dass das Ministerium sein Vorhaben auch noch als Effizienzsteigerung verkauft – das Gegenteil ist der Fall.“ 

Martin Rücker, Geschäftsführer von foodwatch

Weniger Kontrollen von Risikobetrieben

Wie oft die Behörden einen Lebensmittelbetrieb besuchen und wie viele Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte die Ämter einstellen, orientiert sich an sogenannten Risikoklassen. Je nach Betriebsart und nach vorherigen Kontrollergebnissen werden die Unternehmen eingestuft: Eine Metzgerei in eine höhere Risikokategorie als ein Kiosk, der nur verpackte Produkte verkauft. Dementsprechend finden in der Metzgerei häufigere Routinekontrollen statt – und noch mehr, wenn die Metzgerei regelmäßig Hygieneverstöße zu verantworten hatte. Der Referentenentwurf, den foodwatch von mehreren voneinander unabhängigen Quellen erhalten hat, nimmt in diesen Risikoklassen Veränderungen bei den vorgegebenen Kontrollfrequenzen vor. Zum Beispiel müssten in Fleischbetrieben, die der höchsten Risikoklasse zugeordnet sind, in Zukunft statt täglich nur noch „häufiger als monatlich“ Routinekontrollen stattfinden. Ein Restaurant, in dem schwerwiegende Hygienemängel festgestellt wurden, wären Routinekontrollen statt viertel- nur noch halbjährlich vorgeschrieben. Durch eine Verringerung der vorgegebenen Routinekontrollen dürfte in vielen für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Bundesländern und Kommunen zudem noch stärker als bisher am Personal gespart werden.

Bund schönt Statistik zu Lebensmittelüberwachung

Mit der geplanten Gesetzesänderung unternimmt der Bund die zweite „Verschlimmbesserung“ in der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Bereits Anfang des Jahres verschleierte eine Statistik-Änderung Hygiene-Verstöße.

Jedes Jahr muss etwa jeder vierte kontrollierte Lebensmittelbetrieb in Deutschland beanstandet werden, überwiegend wegen Hygienemängeln. Diese vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte Beanstandungsquote blieb seit Jahren mit geringfügigen Schwankungen konstant – die <link https: www.bvl.bund.de de _blank>zuletzt für 2017 veröffentlichte Quote lag plötzlich jedoch nur noch bei 13,6 Prozent. Grund für den vermeintlichen Rückgang der Beanstandungen ist jedoch keine Verbesserung der Hygienesituation, sondern eine Änderung der Statistik: Die Zahl umfasst nicht – wie in den Jahren zuvor für einige Bundesländer der Fall – auch sogenannte informelle Beanstandungen, also Rechtsverstöße, bei denen zum Beispiel kein Bußgeld, sondern nur eine Verwarnung ausgesprochen wurde. Die Beanstandungsquote von 2017 ist also nicht seriös mit den Quoten der Vorjahre zu vergleichen. Genau das tut aber der Bund – so in einer Grafik auf der Internetseite des BVL. Dort wird die Beanstandungsquote über mehrere Jahre als durchgehende Linie gezeigt, die plötzlich deutlich absinkt, als gäbe es große Erfolge der Kontrollbehörden zu verzeichnen. Tatsächlich gibt es keinen Hinweis darauf, dass sich an der Situation in den Betrieben etwas signifikant verändert hätte. Auch auf Anfrage von foodwatch hat das BVL keine mit den Vorjahren vergleichbaren Daten herausgegeben.

Eine effizientere Lebensmittelkontrolle ist nur zu erreichen, indem ausreichend Personal eingestellt und die Transparenz über alle Kontrollergebnisse geschaffen wird, wie es zum Beispiel Dänemark mit seinem Smiley-System vormacht. Mehr Infos zum Smiley-System <link https: www.foodwatch.org de informieren smiley-system>gibt es hier.

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