Nachricht 12.02.2014

Ein Jahr nach dem Skandal: Betrugsgefahr besteht weiter

Vor einem Jahr wurden in Deutschland und anderen europäischen Ländern Produkte mit beigemischtem, nicht deklariertem Pferdefleisch entdeckt. Wie so oft hat sich seitdem nicht viel getan: Europas Lebensmittelwirtschaft ist auch ein Jahr nach dem Pferdefleischskandal immer noch hochgradig betrugsanfällig. 

Der Pferdefleisch-Skandal hat vor einem Jahr für große Überraschung gesorgt: Ein europaweiter Skandal, der unzählige Handelskonzerne, Hersteller, Lieferanten und Subunternehmermit ihren Produkten erfasst hatte. Das Ausmaß der Pferdefleisch-Beimischung hat viele Schwachpunkte offen gelegt: Die zunehmend internationalen Liefer- und Produktionsketten sind bislang nicht überwachbar. 

Ausreichende Haftungsregeln fehlen

In der EU gibt es einen freien Warenverkehr – adäquate Haftungsregelungen fehlen jedoch bislang. Gerade Handelskonzerne können sich bei Eigenmarken viel zu leicht aus der Verantwortung reden und auf Subunternehmer in der Lieferkette verweisen. 

foodwatch meint deshalb: Wer seinen Namen auf ein Produkt schreibt, muss durch gesetzlich vorgeschriebene Qualitätskontrollen in die Haftung genommen werden können. Erst dadurch entsteht für Unternehmen ein
ökonomisches Eigeninteresse, die Produktqualität zu prüfen und zu
überwachen, ob Lieferanten sauber arbeiteten. Nur so können die
Unternehmen, deren Markennamen auf den Produkten stehen, bei einem
Skandal mit Strafen sanktioniert werden, wenn sie fahrlässig oder
vorsätzlich gegen ihre Pflichten verstoßen haben. 

foodwatch fordert ausnahmslose Transparenz

Doch ein Jahr nach Bekanntwerden des Skandals sind die Bürger keinen Deut besser vor Betrug und damit womöglich verbundenen Gesundheitsgefahren geschützt. Deshalb fordert foodwatch: Behörden müssen künftig ohne Ausnahme auch bei Betrugsfällen die Namen betroffener Produkte nennen. Es darf nicht noch einmal dazu kommen, dass Behörden Kenntnis von falsch deklarierten Produkten haben, die Namen der Öffentlichkeit unter Verweis auf die Rechtslage jedoch vorenthalten.