Nachricht 07.04.2015

Pferdefleischskandal: Gefängnis für niederländischen Händler

Zwei Jahre nach Bekanntwerden des Pferdefleischskandals ist ein niederländischer Fleischgroßhändler zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er wurde am Dienstag des schweren Betrugs schuldig gesprochen. Wirksame politische Konsequenzen aus dem Skandal wurden allerdings bis heute nicht gezogen.

Der 45-jährige Händler aus Oss hatte 2011 und 2012 mehr als 330.000 Kilogramm billiges Pferdefleisch als Rindfleisch deklariert und verkauft. Der Mann hatte zwar Fehler eingestanden, den Betrug jedoch bestritten. Das überzeugte das Gericht nicht. Er habe Bücher gefälscht und Kunden belogen, urteilten die Richter. „Der Angeklagte handelte dabei ausschließlich aus Profitgier.“ Er habe auch dem Ruf des niederländischen Fleischhandels im In- und Ausland geschadet.

50 Millionen Kilogramm Fleisch zurückgerufen

Das Gericht im südniederländischen 's-Hertogenbosch blieb unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von fünf Jahren Haft, da der Angeklagte bereits durch den Bankrott seines Betriebes nach der Affäre gestraft sei.

Der Skandal war 2013 ans Licht gekommen, als in Hamburgern Pferdefleisch entdeckt worden war. Der Händler hatte das Pferdefleisch mit Rindfleisch vermischt. Da die Sicherheit des Fleisches nicht garantiert werden konnte, hatten die niederländischen Aufsichtsbehörden aus großen Teilen Europas insgesamt über 50 Millionen Kilogramm Fleisch zurückgerufen. Allerdings war der größte Teil bereits verarbeitet oder verzehrt worden.


Nach dem Skandal ist vor dem Skandal

foodwatch kritisierte, dass die Politik sich bis heute nicht traut, die grundsätzlichen Probleme des höchst betrugsanfälligen europäischen Fleischmarkts anzugehen. Zwar wurde jetzt ein einzelner Händler juristisch belangt – aber die großen Supermarktketten, die monatelang den Verbrauchern Pferd statt Rind untergejubelt haben, kommen davon. foodwatch forderte ein lückenloses Rückverfolgbarkeitssystem und konkrete Kontrollpflichten für alle Unternehmen. Markenhersteller wie auch  der Handel  für seine Eigenmarken müssen in die Verantwortung genommen werden und bei Täuschung oder Gesundheitsgefährdung strafrechtlich als Täter belangt werden.

(mit dpa)