TTIP Freihandelsabkommen
Unter dem Kürzel „TTIP“ wird seit Mitte 2013 die transatlantische Freihandelszone zwischen den USA und der EU verhandelt: Die politischen Verhandlungsführer sitzen an einem Tisch mit Vertretern der großen Industrie-Lobbyverbände und entscheiden unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Zukunft von Verbraucher- und Umweltschutz auf beiden Seiten des Atlantiks. Die europäischen Bürger bleiben in diesem Prozess wieder einmal außen vor.
Mit der „transatlantischen Handels-und Investitionspartnerschaft“ sollen „nicht-tarifäre“ Handelshemmnisse, also Produktstandards, Klimaschutzauflagen und sonstige Handelsbeschränkungen außer Zöllen beseitigt und damit der Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten erleichtert werden.
Eines der größten dieser sogenannten Handelshemmnisse, die aus dem Weg geräumt werden sollen, ist das Vorsorgeprinzip: In Europa gilt seine Einführung als einer der wichtigsten Erfolge der Verbraucherbewegung und des Umweltschutzes. Es ist Teil der Europäischen Verfassung und unter anderem Grundlage der Europäischen Chemikalienverordnung. In den USA hingegen wird es als unzulässiger Protektionismus betrachtet. Genauer gesagt: In Europa rechtfertigt allein der Verdacht auf Schädlichkeit das Verbot eines bestimmten Produktes, Stoffes oder Verfahrens. In den USA jedoch gilt: Solange die Schädlichkeit eines Stoffes nicht bewiesen wurde, ist er erlaubt. Auch Transparenz als ein eigenständiges Verbraucherrecht gibt es nach US-Standards nicht. Die USA haben ein Einlenken der EU in Sachen Vorsorgeprinzip als Vorbedingung für das Freihandelsabkommen erklärt – damit könnte diese Errungenschaft, für die Verbraucher lange gekämpft haben, ganz einfach abgeschafft werden!
Hormonfleisch und Klonfleisch
Damit der freie Handel zwischen den USA und der EU befördert werden kann, sollen die Umwelt- und Verbraucherschutzstandards angeglichen werden, wobei die Standards erfahrungsgemäß eher gelockert werden. Für die europäischen Verbraucher kann das bedeuten, dass in Zukunft sogenanntes „Klonfleisch“ und „Hormonfleisch“ ungehindert auf den europäischen Markt gelangen.
- „Klonfleisch" – Während in den USA Tiere zur Lebensmittelerzeugung geklont werden dürfen, ist dies in Europa verboten. Doch mit dem Freihandelsabkommen könnten das Fleisch und die Milch der Kälber geklonter US-Rinder schon bald in europäischen Supermärkten verkauft werden - ohne jede Kennzeichnung.
- „Hormonfleisch" - US-amerikanische Landwirte dürfen bei der Rindermast wachstumsfördernde Hormone einsetzen. So wird ein hoher Muskelaufbau erreicht, obwohl die Stiere meist auf engem Raum ruhiggestellt werden.
- „Chlorhühnchen“ - In den USA wird Geflügelfleisch mit Chlorwasser behandelt, um Bakterien wie z.B. Salmonellen abzutöten. In Europa ist dieses Verfahren umstritten und bisweilen untersagt, mit dem Freihandelsabkommen könnte das Chlorgeflügel jedoch schon bald nach Europa importiert werden.
Die Liste der Beispiele lässt sich beliebig erweitern: So freut sich der US-Agrochemie-Riese Monsanto darüber, dass die langen Zulassungsverfahren und Anbauverbote für Agrar-Gentechnik in Europa bald Geschichte sein könnten. Es beruhigt nur wenig, dass US-Präsident Obama erst im März versprochen hat: „Wir arbeiten hart daran, mit der TTIP Verbraucher und Umwelt besser zu schützen“. In Wirklichkeit ist klar: Die TTIP hätte vor allem Nachteile für die Verbraucher.
Standards werden eingefroren, Verbraucher entmachtet
Nicht genug, dass die bestehenden europäischen Verbraucherschutzstandards aufgeweicht werden könnten: Die TTIP ist als ein „living agreement“ konzipiert, bei dem es um eine langfristige regulatorische Zusammenarbeit geht. US- und EU-Gesetzgeber beraten also darüber, wie die Gesetzgebung in Zukunft angeglichen werden kann. Und das betrifft sowohl neue als auch schon bestehende Gesetze. Wenn also nun in der EU und in den Mitgliedstaaten Gesetze beschlossen werden, muss stets überprüft werden, ob diese die Bestimmungen der TTIP nicht wesentlich beeinflussen. Im Klartext: In Zukunft wird es kaum mehr möglich sein, strengere Umwelt-, Tier- und Verbraucherrechtsstandards zu beschließen! Die aktuellen Standards werden vielmehr eingefroren und praktisch unantastbar.
Die demokratisch gewählten Volksvertreter wären also in Sachen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz de facto handlungsunfähig. Damit verlieren die Verbraucher Europas und Amerikas jegliche Einfluss- und Druckmöglichkeiten: Selbst wenn beispielsweise das Europäische Parlament beschließen würde, die Nährwertampel verbindlich einzuführen oder die schon lange von foodwatch geforderte umfassende Gentechnikkennzeichnung einzuführen, dann könnten diese Beschlüsse nicht wirksam werden, da sie gegen die Bestimmungen des Freihandelsabkommens verstoßen würden.
Steuergelder für die Investoren
Wenn doch Gesetze oder Verordnungen erlassen werden, die geeignet sind, die Wettbewerbsposition eines Unternehmens unzulässig zu verschlechtern, dann können Staaten vor internationale Schiedsgerichte zitiert werden. Im ungünstigen Fall werden die betreffenden Länder zu Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe verurteilt. Damit würden Steuergelder an diejenigen Unternehmen fließen, die nach möglichst niedrigen Standards produzieren wollen.
Die Bürgerinnen und Bürger bleiben außen vor
Die europäischen und amerikanischen Verbraucher haben kein Mitspracherecht, wenn es um ihre Zukunft geht. Die Verhandlungen finden im Geheimen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Seit Januar wird die EU-Kommission, die die Verhandlungen für die EU führt, von einem Gremium beraten, in dem auch Vertreter der großen Ernährungs-und Landwirtschaftslobbys sitzen, nämlich die Food and Drink Europe und der konventionelle Agrarverband Copa-Cogeca. Die nationalen Parlamente und das EU-Parlament haben selbst keine echten Mitsprachemöglichkeiten. Ein einziges Mal, am Ende der Verhandlungen, wird das fertige TTIP-Abkommen den EU-Parlamentariern zur Absegnung vorgelegt. Dieses Vorgehen verletzt die Grundprinzipien der Demokratie. Jeder völkerrechtliche Vertrag gehört in die Verhandlungsarenen demokratisch gewählter Institutionen und darüber hinaus müssen alle Verhandlungsdokumente der breiten Öffentlichkeit barrierefrei zugänglich gemacht werden. Die Bürger haben ein Recht darauf, mitzuentscheiden, wenn es um ihre Zukunft geht.
Der „Nutzen“ der TTIP
Befürworter der TTIP führen an, dass durch die Absenkung der Zollschranken der Handel belebt werde, so dass die Verbraucher billigere Importgüter kaufen können. Das wiederum rege das Wirtschaftswachstum an. Allerdings sind die Handelszölle zwischen den USA und der EU bereits so niedrig, dass selbst eine Studie des TTIP-freundlichen European Centre for International Political Economy nur sehr bescheidene Wachstumsprognosen liefert.
Den Verhandlungspartnern geht es um die Beseitigung von Handelshemmnissen. Doch selbst in der fragwürdigen Annahme, weniger Gesetze und Maßnahmen zum Schutze öffentlicher Interessen brächten wirtschaftliches Wachstum, sehen die Prognosen laut der genannten Studie eher dürftig aus. Vor diesem Hintergrund ist klar: Die negativen Folgen für die Bürger überwiegen bei weitem den fiktiven wirtschaftlichen Nutzen, der auch in mutigen Prognosen gering ausfällt.
Verbraucher-und Umweltschutz gehen vor Investoreninteressen
foodwatch ist deshalb der Ansicht: Wirtschaftliche Interessen dürfen keinesfalls über Bürgerinteressen und Umweltbelange gestellt werden. Das Vorsorgeprinzip muss unveräußerliches Grundprinzip der Verbraucherpolitik sein. Wir fordern: Wenn es ein Freihandelsabkommen geben soll, dann muss es international hohe Verbraucherschutzstandards sichern und Raum lassen, für die stetige Anpassung und Verbesserung dieser Standards. Der internationale Handel muss sich an neue, gegebenenfalls strengere Umwelt- und Verbraucherschutz-Standards anpassen, nicht umgekehrt. Ein Freihandelsabkommen, das die Rechte der Verbraucher beschneidet und obendrein in einem zutiefst undemokratischen Verfahren geheim beschlossen wird, werden wir nicht akzeptieren.