Nachricht 08.09.2017

Risiken bei Lyoner-Rückruf verschleiert

Die bayerischen Lebensmittelbehörden haben im Zusammenhang mit dem Rückruf eines belasteten Wurst-Produkts versagt. Der Hersteller warnte nur lückenhaft und verschwieg Risiken für die Menschen – weil die Behörden dies duldeten, nahmen sie Gesundheitsgefahren in Kauf.

Ende der vergangenen Woche hatte die Otto Nocker GmbH aus Germaringen (Landkreis Ostallgäu) mehrere Chargen eines Lyoner-Produkts zurückgerufen. Tagelang ließen Hersteller und Behörden die Öffentlichkeit jedoch im Unklaren über den genauen Grund des Rückrufs, Inzwischen ist die Ursache bekannt: eine Belastung mit der hochgefährlichen Bakterienart Listeria. Doch statt die Gesundheitsrisiken konkret zu benennen, werden diese bis heute als mögliche „Beschwerden“ verharmlost. Die bayerischen Behörden verzichteten auch auf eine eigene Warnung.

foodwatch-Experte Oliver Huizinga
„Wenn ein Hersteller völlig unzureichend vor einem belasteten Lebensmittel warnt, bei Nachfragen mauert und auch nach Tagen noch die Gesundheitsgefahren verharmlost, müssen die Behörden einschreiten: Sie können die Menschen selbst warnen oder eine angemessene Information durch den Hersteller anordnen. Die bayerischen Behörden tun beides nicht, sondern verschließen ihre Augen vor dem Unwillen oder der Unfähigkeit des Herstellers – das ist fahrlässig.“
Oliver Huizinga Leiter Recherche & Kampagne bei foodwatch

foodwatch fordert: Die zuständige bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU) muss erklären, wie es erneut zu einem solch eklatanten Versagen der Lebensmittelbehörden im Freistaat kommen kann und wie sie dies in künftig verhindern will.

Schwangere und Säuglinge besonders gefährdet

Vom Lyoner-Rückruf sind mehrere Chargen „Lyoner, in Streifen geschnitten“ betroffen – als Grund nannte der Hersteller zunächst lediglich nicht näher spezifizierte „mikrobiologische Verunreinigungen“. Weder das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) noch das Unternehmen informierten die Öffentlichkeit darüber, um welche „Verunreinigung“ es sich handelte, welche Beschwerden bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auftreten können und wie groß die Risiken einzuschätzen sind.

Fünf Tage nach dem ursprünglichen Rückruf aktualisierten Hersteller und Behörden ihre Information und gaben nun an, dass es sich bei den gefundenen Keimen um Listerien handelt – bis heute reden sie jedoch lediglich von möglichen „gesundheitlichen Beschwerden“. Dabei handelt es sich bei Listerien um eine Bakterienart, die insbesondere bei Schwangeren, Säuglingen sowie immungeschwächten Menschen eine seltene Infektionskrankheit (Listeriose) auslösen kann, die in Einzelfällen sogar mit Todesfolge verbunden sein kann.

Massive Schwächen im Lebensmittelwarnsystem

Der aktuelle Fall um die Lyoner-Wurst ist leider keine Ausnahme. Gesundheitliche Risiken von Lebensmitteln, die zum Beispiel mit Bakterien belastet sind oder Fremdkörper enthalten, würden von Herstellern und Behörden immer wieder verharmlost, so das Ergebnis eines vor kurzem veröffentlichten foodwatch-Reports.

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Foto © fotolia/rdnzl

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