Nachricht 25.03.2014

Gerichtsentscheid: Aus für „Smiley-System“ in Berlin?

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Supermarktketten Rewe und Edeka Recht gegeben, die gegen eine Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen geklagt hatten. In einem Eilverfahren untersagte das Gericht den Bezirken Pankow und Lichtenberg, in ihren „Smiley-Listen“ die Bewertung der beiden Supermärkte zu veröffentlichen. Das Gericht zweifelte außerdem generell daran, dass die aktuelle Rechtslage ein Smiley-System erlaube wie es in Pankow und Lichtenberg praktiziert wird. Pankow kündigte bereits an, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Der Fall zeigt, wie wichtig eine klare gesetzliche Grundlage für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung ist.

Berlin-Pankow und -Lichtenberg informieren Verbraucher im Internet über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen in ihrem Bezirk. Auf „Smiley-Listen“ kann jeder einsehen, wie gut oder schlecht einzelne Betriebe bei den unangekündigten Besuchen der Kontrolleure abgeschnitten haben. Ein Punktesystem gibt Auskunft darüber, welche Beanstandungen es gegeben hat.

Rewe und Edeka klagen gegen Veröffentlichung

Zwei Betriebe – nach Medienberichten handelt es sich um Rewe und Edeka – haben gegen die Bewertungen und die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse geklagt, vorerst mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht gab den beiden Supermarktketten am 17. und 19. März 2014 Recht. Begründung: Eine Veröffentlichung sei nicht durch die aktuelle Rechtslage gedeckt. Pankow sieht das anders und hat bereits angekündigt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Während Lichtenberg die Smiley-Liste vom Netz genommen hat, lässt Pankow die Ergebnisse zunächst weiterhin online.

Nach Medieninformationen hatte es bei Edeka und Rewe bei den Kontrollen nicht einmal größere Beanstandungen gegeben, beide wären offenbar mit „gut“ bewertet worden. Dennoch haben die Handelsriesen geklagt. Offensichtlich geht es Edeka und Rewe darum, die Veröffentlichungen in Berlin grundsätzlich zu kippen und zu verhindern, was sich mehr als 90 Prozent der Deutschen wünschen: Transparenz über die Lebensmittelkontrollergebnisse in Form eines Smiley-Systems.

Rechtliche Unsicherheit muss beseitigt werden!

Der Fall zeigt einmal mehr, wie dringend notwendig eine klare gesetzliche Grundlage für das Smiley-System ist. So lange es keine eindeutige und rechtssichere  Regelung zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen gibt, eröffnen sich Lebensmittelunternehmen immer wieder Möglichkeiten erfolgreich dagegen zu klagen. Selbst lokale Behörden, die die Bürger über die Zustände in Restaurants, Supermärkten, Metzgereien und Co. informieren wollen, stoßen daher immer wieder an Grenzen.


foodwatch fordert seit langem eine Neuausrichtung der Lebensmittelüberwachung in Deutschland: Alle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung müssen veröffentlicht werden – im Internet und an der Tür eines jeden Betriebes, Supermarktes oder Restaurants. Dänemark, New York oder Toronto machen längst erfolgreich vor,  dass eine solche Veröffentlichung von Kontrollergebnissen spürbar zu mehr Lebensmittelsicherheit, besserer Hygiene und weniger Täuschung der Verbraucher führt.

Bundesregierung ist jetzt am Zug

Auch die Verbraucherschutzminister der Länder haben das längst erkannt und haben sich deshalb schon 2010 darauf geeinigt, ein Transparenzsystem zur Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse einzuführen. Eine sichere Rechtsgrundlage dafür gibt es jedoch bisher weder auf Länder- noch auf  Bundesebene. Damit Verbraucher endlich erfahren, wie es in Backstuben und Küchen aussieht, muss die Bundesregierung umgehend das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ändern und das Smiley-System bundesweit vorschreiben.