Hintergrund 07.10.2025

Gesundheitsversprechen und Werbung: Was steckt hinter Health Claims?

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„Stärkt die Abwehrkräfte“, „gesunde  Verdauung“ oder „gegen Müdigkeit“ – solche Gesundheitsversprechen begegnen uns täglich auf Joghurtbechern, Müsliriegeln, Nahrungsergänzungsmitteln oder in den Sozialen Medien. Sie machen Produkte attraktiv und beeinflussen unser Kaufverhalten. Doch was steckt hinter diesen sogenannten Health Claims? 

Was sind Health Claims? 

Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben) sind Aussagen, die einen Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und unserer Gesundheit herstellen. Beispiele sind „Vitamin D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“ oder „Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.“ 

Wer entscheidet, was erlaubt ist? 

Seit 2007 gilt die Health-Claims-Verordnung (HCVO) der Europäischen Union. Danach dürfen nur solche Gesundheitsaussagen gemacht werden, die zugelassen sind. Dafür prüft zunächst die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), ob eine Aussage wissenschaftlich belegt ist. Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten entscheiden über die Zulassung. Alle geprüften Aussagen sind im EU-Register für Health Claims einsehbar. Damit soll erreicht werden: Nur überprüfte, seriöse Angaben erscheinen auf Verpackungen oder in der Werbung.  

Krankheitsbezogene Angaben, das heißt die Behauptung, dass das beworbene Produkt Krankheiten heilen, lindern oder vorbeugen könne, sind nach Art. 7 der Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) immer verboten. Influencerin und Personal Trainerin Mimi Lawrence bewarb Produkte des Unternehmens Sunday Natural am 03.02.2025 so: “Wenn du Gelenkprobleme hast aufgrund von chronischen Entzündungen oder intensiver Belastung, habe ich zwei Tipps für dich und zwar einmal Arthrovital Bio und Arthriflam Komplex”. Das ist ein Heilungsversprechen und somit nicht erlaubt. 

Grundsätzlich gilt, dass gesundheitsbezogene Angaben sich auf spezifische, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüfte und zugelassene Inhaltsstoffe beziehen müssen. So kann beispielsweise für Vitamin D folgendermaßen geworben werden: Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Werbung darf aber meist nicht für das Produkt als Ganzes, sondern nur für bestimmte Nährstoffe oder Bestandteile erfolgen. In wenigen Fällen sind auch Health Claims für bestimmte Produkte oder Produktkategorien zugelassen. 

Zwar muss die Aussage nicht wortwörtlich dem zugelassenen Claim entsprechen, sie muss aber inhaltlich dasselbe bedeuten. Wenn ein Versprechen über die zugelassene Aussage hinaus geht, ist es nicht mehr zulässig. So ist für Magnesium unter anderem zugelassen: ”Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei” oder ”Magnesium trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.” Die Aussage „beugt Muskelkrämpfen vor“ geht darüber weit hinaus und darf nicht getroffen werden.  

Werden unspezifische Versprechen gemacht, wie „für deine Gesundheit“ handelt es sich nach Auffassung vieler Gerichte um Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile. Solche Aussagen sind nicht klar genug, um wissenschaftlich überprüft werden zu können. Sie sind nur dann zulässig, wenn sie mit spezifischen, zugelassenen Claims gekoppelt werden.  

Oft werden vor allem in den Sozialen Medien Aussagen getroffen, die sich eher nach Empfehlungen von Freund:innen anhören. Ob ein Erfahrungsbericht authentisch ist, ist schwer nachprüfbar. Natürlich darf jede:r grundsätzlich ihre/seine Meinung über Produkte kundtun. Haben sogenannte Influencer:innen aber Kooperationen mit den Unternehmen, dessen Produkte sie anpreisen, handelt es sich um Werbung und muss sich an die Health Claims Verordnung halten.  

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Immer wieder versuchen Unternehmen mit Werbelügen durchzukommen und Profite zu schlagen. Wir gehen dagegen vor. Um unsere Unabhängigkeit zu bewahren, nimmt foodwatch kein Geld vom Staat oder der Lebensmittelindustrie. Fast 50.000 Förder:innen und noch mehr Spender:innen (Stand Juni 2024) finanzieren unsere Arbeit und sorgen dafür, dass die Stimme von foodwatch in der Öffentlichkeit Gewicht hat. Seien auch Sie dabei, jeder Beitrag wirkt, jede Stimme zählt! 

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Welche Probleme gibt es? 

Irreführung durch Zuckerbomben: Auch ein ungesunder Snack darf mit einem zulässigen Claim werben. Ein Riegel mit viel Zucker und zugesetztem Vitamin D kann legal den Satz „Vitamin D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“ tragen – und wirkt dadurch gesünder, als er tatsächlich ist.  

Eigentlich sollten Anforderungen an die Nähwertzusammensetzung (z.B. der Gehalt von Zucker, Salz und Fett) festgelegt werden. Nur Produkte, die diesen sogenannten Nährwertprofilen entsprechen, dürften nach dem Willen des Gesetzgebers mit Health Claims werben. Bis 2009 sollte die EU Nährwertprofile eingeführt haben.  Doch das ist bis heute nicht passiert.  

Überlastete Behörden kommen kaum hinterher 

Für die Kontrolle von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sind die kommunalen Überwachungsbehörden zuständig. Es sind die gleichen Behörden, die auch andere Lebensmittelbetriebe wie zum Beispiel Schlachthöfe auf die Einhaltung der Hygienevorschriften kontrollieren. Sie sind für die Überprüfung der meisten lebensmittelrechtlichen Vorgaben zuständig. Etwa, ob die Produkte die angegebenen Inhaltsstoffe enthalten, ob ihre Bewerbung irreführend ist und ob es sich bei dem entsprechenden Produkt möglicherweise nicht doch um ein Arzneimittel handelt. 

Wild Wild Web: Social Media ist schwer zu überwachen 

Das gilt auch für die Einhaltung der Vorgaben im Internet. Die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden müssen auch die Social-Media-Kanäle der Unternehmen, sowie der Influencer:innen, die für diese Unternehmen werben, im Blick behalten und überprüfen, ob die dort getroffenen Aussagen gegen die Health Claims Verordnung verstoßen oder nicht. Inklusive Stories, die bei Instagram nur 24 Stunden öffentlich sind. So die Theorie.  

Praktisch können das die Überwachungsbehörden gar nicht leisten. Sie sind schon jetzt chronisch überlastet, klagen über Personalnot und schaffen nicht einmal die vorgeschriebenen Hygienekontrollen in Restaurants und anderen Betrieben in ihren Bezirken.  

Die Folge: Das Internet – insbesondere soziale Medien – wird zu einem quasi rechtsfreien Raum. Unternehmen und kooperierende Influencer:innen können den Menschen meist das Blaue vom Himmel versprechen, ohne dass die Korrektheit der Angaben überprüft wird. 

Was fordert foodwatch? 

foodwatch fordert: Nur ausgewogene Lebensmittel sollen überhaupt mit Gesundheitsversprechen werben dürfen. Dafür braucht es endlich klare Nährwertprofile!  

Auch bei allen Produkten, die sie verkaufen, gilt: Unternehmen müssen sicherstellen, dass Influencer:innen ehrlich bleiben und sich an die Regeln halten – falsche Versprechen über Wunderwirkungen dürfen nicht mehr durchgehen.  

Die Durchsetzung der Health Claims Verordnung sollte länder- und kommunenübergreifend bundesweit gebündelt werden. Eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der Überwachung und ausreichend Kompetenzen, gegen Unternehmen vorzugehen sind dabei unabdingbar.