Nachricht 19.09.2018

Mitmachen: neue Beschwerdeplattform gegen Werbelügen

„Gesunde“ Zuckerbomben, „Natur“-Produkte mit Zusatzstoffen oder „Hühner“-Suppe ohne Hühnerfleisch: Werbelügen lauern überall – und zwar ganz legal. Sind Sie davon auch so genervt wie wir? Auf der neuen Beschwerdeplattform von foodwatch unter www.schummelmelder.de können Sie jetzt irreführende und täuschende Lebensmittel einreichen.

Etikettenschwindel ist leider eher die Regel als die Ausnahme im Supermarkt. Mit dem Schummelmelder möchte foodwatch genau darauf hinweisen. Ziel ist, es Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Plattform zu geben, auf der sie ihre Kritik an Werbelügen direkt öffentlich machen können – und Politik und Lebensmittelwirtschaft endlich zum Handeln zu bewegen.

"Es steht nicht drauf, was drin ist oder es ist nicht drin, was drauf steht - wer sich schon mal beim Lebensmitteleinkauf über Etikettenschwindel und Mogelpackungen geärgert hat, kann jetzt beim 'Schummelmelder' seinem Ärger Luft machen", sagte Sophie Unger, Campaignerin bei foodwatch.

Ende des Jahres steht außerdem wieder der Goldene Windbeutel an, die Wahl zu dreistesten Werbelüge des Jahres. Alle im Schummelmelder eingereichten Produkte fließen in die Auswahl der Kandidaten ein.

Vielleicht ist auch Ihr Produkt bei der Wahl zum Goldenen Windbeutel dabei- daher jetzt einreichen unter
www.schummelmelder.de.

Endlich klare Kennzeichnungsregelung

Wir setzen uns schon seit langem für klarere Kennzeichnungsregeln ein. Leider schützen die bisherigen Vorgaben nicht vor irreführenden Angaben auf Lebensmittelpackungen. Obwohl im EU-Lebensmittelrecht allgemein ein Verbot von Täuschung festgeschrieben ist, können in der Praxis Hersteller dennoch oft ganz legal schummeln und täuschen - weil zum Beispiel selbst Zuckerbomben mit Gesundheitsversprechen, unausgewogene Babyprodukte als kindgerecht oder hochverarbeitete Lebensmittel als "natürlich" und "traditionell" beworben werden dürfen. Im Rahmen eines sogenannten REFIT-Prozesses soll das EU-Lebensmittelrecht (Basisverordnung 178/2002) zwar momentan überarbeitet werden. Der im April 2018 vorgelegte Reformvorschlag der Europäischen Kommission sieht allerdings keine Verbesserungen beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Täuschung vor.

Wie funktioniert der Schummelmelder?

Wann immer Ihnen eine Werbelüge begegnet, machen Sie mit Ihrem Smartphone ein Foto von der gesichteten Werbelüge und laden Sie es im Schummelmelder hoch. Dies können Sie auch direkt vom Handy machen. Wenn Sie kein Smartphone haben, können Sie auch mit einer Fotokamera ein Bild machen und es von Ihrem Computer oder Laptop aus hochladen. Im Schummelmelder können Sie außerdem eintragen, warum Sie das eingereichte Produkt getäuscht fühlen und wo Sie es gefunden haben. 

Foto oben links: © Fotolia.com/Ruslan Gilmanshin