E-Mail-Aktion

EU-Parlament: Pestizid-Paket stoppen!

iStock.com/Fahroni [Montage: foodwatch]

Ackergifte für die Ewigkeit: Die EU-Kommission will Pestizide dauerhaft zulassen. Selbst neue Erkenntnisse über Risiken sollen keine neue Prüfung auslösen. Jetzt entscheidet das Europäische Parlament. Doch noch haben nicht alle Abgeordneten klar Position bezogen. Fordern Sie mit uns: Keine Dauerzulassung von Pestiziden!

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EU-Parlament: Pestizid-Paket stoppen!

iStock.com/Fahroni [Montage: foodwatch]

Ackergifte für die Ewigkeit: Die EU-Kommission will Pestizide dauerhaft zulassen. Selbst neue Erkenntnisse über Risiken sollen keine neue Prüfung auslösen. Jetzt entscheidet das Europäische Parlament. Doch noch haben nicht alle Abgeordneten klar Position bezogen. Fordern Sie mit uns: Keine Dauerzulassung von Pestiziden!

Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments, 

Sie prüfen derzeit den „Omnibus-Vorschlag zur Lebens- und Futtermittelsicherheit“, mit dem zehn Rechtsakte in einem einzigen Paket geändert werden sollen. Darüber stimmen Sie in Kürze ab. 
Dieser Vorschlag ist keine bloße technische Anpassung: Er sieht wichtige Änderungen an Vorschriften vor, die erhebliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen, Landwirte und die Umwelt haben. Aus den nachstehend dargelegten Gründen bitte ich Sie, den Vorschlag der Europäischen Kommission abzulehnen.

Unter dem Deckmantel der Vereinfachung befürchte ich, dass wesentliche Schutzmaßnahmen untergraben werden, was einen Verstoß gegen die in den EU-Verträgen festgelegten rechtlichen Verpflichtungen darstellt. Ich bitte Sie, diesen Änderungen zu widersprechen und sich für den Verbraucherschutz sowie für eine gute Verwaltungspraxis einzusetzen. 

Besonders besorgt bin ich über: 

  • Den allgemeinen Mangel an Transparenz und Konsultation zu den Vorschlägen: Es wurde keine sinnvolle öffentliche Debatte organisiert und keine Folgenabschätzung durchgeführt. Dies verstößt gegen die EU-eigenen Regeln der guten Verwaltungspraxis.
     
  • Die Schwächung bestehender Kontrollen von Pestiziden, indem für die meisten Stoffe unbefristete EU-Zulassungen zur Regel gemacht und die Anforderungen geschwächt werden, bei den Bewertungen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Dies gefährdet Landwirte, Verbraucher:innen und die Umwelt. Darüber hinaus verstößt es gegen die rechtlichen Verpflichtungen der EU, ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz zu gewährleisten. Dies wird zudem zu einem höheren Arbeitsaufwand für die nationalen Behörden führen, die weiterhin Pestizidprodukte in ihren Ländern auf der Grundlage reduzierter und veralteter wissenschaftlicher Informationen bewerten müssen.
     
  • Die erhöhte Exposition der Verbraucher:innen gegenüber Pestizidrückständen durch die Abschaffung regelmäßiger Überprüfungen. Selbst wenn die Rückstandshöchstgehalte im Laufe der Zeit verschärft werden, könnten Lebensmittel, die unter den früheren, höheren Grenzwerten hergestellt wurden, weiterhin vermarktet werden – wodurch die Verbraucher:innen weiterhin höheren Pestizidrückständen ausgesetzt wären.
     
  • Die verminderten Schutzmaßnahmen gegen potenzielle Ausbrüche der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE, auch bekannt als Rinderwahnsinn) durch die Lockerung der Vorschriften und die Einführung von mehr Flexibilität bei der Definition von Risikogeweben, während eine frühzeitige aktive Überwachung entscheidend für die Eindämmung von BSE ist.
     
  • Die verminderte Kontrolle von Importen, obwohl mehr Kontrollen erforderlich wären, indem die Behörden dazu verpflichtet werden, Teile von Lieferungen während der Kontrollen freizugeben. Und das, obwohl sie bereits unterbesetzt sind, um ihre Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen, und mehr Kapazitäten benötigen, um gründlichere Kontrollen durchzuführen. Denken Sie an die jüngste Kontamination von Babymilch.
     
  • Die Rechtswidrigkeit der Vorschläge: Ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt ist eines der vorrangigen Ziele der EU-Verträge. Durch die Schwächung bestehender Schutzmaßnahmen, z.B. in Bezug auf Pestizide, Pestizidrückstände und Einfuhrkontrollen, stehen die Vorschläge jedoch nicht im Einklang mit den eigenen rechtlichen Verpflichtungen der EU. 

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat bereits aufgrund von Verfahrensmängeln einen Verwaltungsmissstand bei der Ausarbeitung mehrerer „dringender“ Omnibus-Vorschläge durch die Kommission festgestellt. Es ist daher unerlässlich, dass dieses Dossier einer äußerst genauen Prüfung unterzogen wird. 

Ich verlasse mich darauf, dass Sie durch Ihre Aufsicht das hohe Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt gewährleisten, das in den EU-Verträgen vorgeschrieben ist und das die Verbraucher:innen verdienen. Bitte lehnen Sie den Vorschlag der Europäischen Kommission ab.

Mit freundlichen Grüßen,

Mitglieder des Europäischen Parlaments (mit Schwerpunkt auf Abgeordneten der EVP, Renew und S&D; Verhandlungsführer der Ausschüsse ENVI und AGRI).

Hintergrundinformationen

Pestizide sind Chemikalien, die in der Landwirtschaft zur Tötung von Insekten, Beikraut oder anderen Organismen eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Kategorien von Pestiziden, je nach ihrem Zweck: 

  • Insektizide (diese Stoffe töten Insekten)
  • Herbizide (diese Stoffe bekämpfen Beikraut)
  • Fungizide (diese Stoffe bekämpfen durch Pilze verursachte Krankheiten)

Es handelt sich um ein von der Europäischen Kommission vorgeschlagenes Gesetzespaket, mit dem zehn verschiedene Rechtsvorschriften im Bereich Lebens- und Futtermittel auf einmal geändert werden sollen. [1]
Die Kommission stellt es als technische Vereinfachung dar. In Wirklichkeit werden damit zentrale Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit in einem einzigen, im Eilverfahren behandelten Dossier neu verhandelt – darunter Vorschriften zu: 

  • Pflanzenschutzmittelzulassungen, 
  • Grenzwerten für Pestizidrückstände, 
  • Grenzkontrollen, 
  • Futtermittelzusatzstoffen 
  • und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Rinderwahnsinnskrankheit. 

Die Gesundheit der Menschen und der Umweltschutz müssen an erster Stelle stehen. Das EU-Lebensmittelsicherheitsrecht sollte das öffentliche Interesse wahren und nicht der Pestizid- und Agrar- und Lebensmittelindustrie das Leben erleichtern. Der Vorschlag mag als Maßnahme zur Steigerung der „Wettbewerbsfähigkeit“ [1] und zur Entlastung der Unternehmen dargestellt werden, doch in der Praxis besteht die Gefahr, dass wesentliche Schutzmaßnahmen geschwächt werden.

Die Kommission bündelt zehn Rechtsakte in einem Paket und treibt dieses zügig voran. Unter normalen Umständen würde jede Gesetzesänderung von einer Folgenabschätzung zu den Auswirkungen dieser Änderungen begleitet. Die Kommission schrieb, dass es in diesem Fall nicht notwendig sei.

Die Zusammenfassung aller Maßnahmen erschwert es den Mitgliedern des Europäischen Parlaments zudem, jede Änderung im Detail zu prüfen. Das verringert die Transparenz und schränkt die demokratische Debatte ein. Der Europäische Bürgerbeauftragte hat ähnliche Schnellverfahren bereits als Missstand kritisiert. [2]

Der Vorschlag würde mehrere wesentliche Änderungen mit sich bringen, die die Pestizidkontrollen in der EU schwächen könnten. [3]
Unter anderem würde er:

  • unbefristete Zulassungen für Pestizidwirkstoffe zur Regel machen,
  • Übergangsfristen von bis zu drei Jahren für verbotene Stoffe gewähren,
  • die derzeitige Verpflichtung der Behörden aufheben, bei der Bewertung von Stoffen die neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu berücksichtigen,
  • die regelmäßige Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte schwächen; 
  • und es erschweren, schädliche Stoffe schnell vom Markt zu nehmen.

In der Praxis würde das die Aufsicht verringern und es erleichtern, dass gefährliche Pestizide länger im Einsatz bleiben. Laut einem Rechtsgutachten, das foodwatch vorliegt, verstoßen diese Änderungen gegen EU-Recht. [4]

Die Kommission hat ihren Vorschlag vorgelegt, doch nun beginnt der eigentliche politische Kampf. [5] Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen entscheiden, ob sie ihn annehmen, abändern oder ablehnen. Im Parlament beginnen nun die ersten Verhandlungen, und viele Abgeordnete haben ihre Position noch nicht festgelegt. Deshalb ist öffentlicher Druck jetzt entscheidend: Das Paket befindet sich noch in der Gestaltung, und die schlimmsten Änderungen können noch verhindert werden.

Weil dieses Paket die Vorschriften schwächen könnte, die dazu beitragen, unsichere Lebensmittel, schädliche Pestizidrückstände und Risiken durch Tierseuchen unter Kontrolle zu halten. Es würde den bestehenden Schutz schwächen, den die meisten Menschen nie zu Gesicht bekommen, auf den wir aber jeden Tag angewiesen sind: regelmäßige Pestizidüberprüfungen, aktuelle Rückstandshöchstwerte, Einfuhrkontrollen und Überwachungsmaßnahmen. Das Parlament hat noch keine Entscheidung getroffen, was bedeutet, dass noch Zeit bleibt, die schlimmsten Änderungen zu verhindern – aber nur, wenn die Verbraucher:innen jetzt ihre Stimme erheben.

  1. European Commission, Simplification of legislation, Food and Feed Safety Simplification Package, December 2025
  2. European Network of Ombudsmen, European Ombudsman finds maladministration in how Commission prepared urgent legislative proposals, 28.11.2025
  3. European Commission, Regulation of the European Parliament and of the council, 16.12.2025
  4. foodwatch, Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig, 27.01.2026
  5. European Union, Procedure 2025/0410/COD

foodwatch hat die Aktion am 07.04.2026 gestartet.

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