Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments,
Sie prüfen derzeit den „Omnibus-Vorschlag zur Lebens- und Futtermittelsicherheit“, mit dem zehn Rechtsakte in einem einzigen Paket geändert werden sollen. Darüber stimmen Sie in Kürze ab.
Dieser Vorschlag ist keine bloße technische Anpassung: Er sieht wichtige Änderungen an Vorschriften vor, die erhebliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen, Landwirte und die Umwelt haben. Aus den nachstehend dargelegten Gründen bitte ich Sie, den Vorschlag der Europäischen Kommission abzulehnen.
Unter dem Deckmantel der Vereinfachung befürchte ich, dass wesentliche Schutzmaßnahmen untergraben werden, was einen Verstoß gegen die in den EU-Verträgen festgelegten rechtlichen Verpflichtungen darstellt. Ich bitte Sie, diesen Änderungen zu widersprechen und sich für den Verbraucherschutz sowie für eine gute Verwaltungspraxis einzusetzen.
Besonders besorgt bin ich über:
- Den allgemeinen Mangel an Transparenz und Konsultation zu den Vorschlägen: Es wurde keine sinnvolle öffentliche Debatte organisiert und keine Folgenabschätzung durchgeführt. Dies verstößt gegen die EU-eigenen Regeln der guten Verwaltungspraxis.
- Die Schwächung bestehender Kontrollen von Pestiziden, indem für die meisten Stoffe unbefristete EU-Zulassungen zur Regel gemacht und die Anforderungen geschwächt werden, bei den Bewertungen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Dies gefährdet Landwirte, Verbraucher:innen und die Umwelt. Darüber hinaus verstößt es gegen die rechtlichen Verpflichtungen der EU, ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz zu gewährleisten. Dies wird zudem zu einem höheren Arbeitsaufwand für die nationalen Behörden führen, die weiterhin Pestizidprodukte in ihren Ländern auf der Grundlage reduzierter und veralteter wissenschaftlicher Informationen bewerten müssen.
- Die erhöhte Exposition der Verbraucher:innen gegenüber Pestizidrückständen durch die Abschaffung regelmäßiger Überprüfungen. Selbst wenn die Rückstandshöchstgehalte im Laufe der Zeit verschärft werden, könnten Lebensmittel, die unter den früheren, höheren Grenzwerten hergestellt wurden, weiterhin vermarktet werden – wodurch die Verbraucher:innen weiterhin höheren Pestizidrückständen ausgesetzt wären.
- Die verminderten Schutzmaßnahmen gegen potenzielle Ausbrüche der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE, auch bekannt als Rinderwahnsinn) durch die Lockerung der Vorschriften und die Einführung von mehr Flexibilität bei der Definition von Risikogeweben, während eine frühzeitige aktive Überwachung entscheidend für die Eindämmung von BSE ist.
- Die verminderte Kontrolle von Importen, obwohl mehr Kontrollen erforderlich wären, indem die Behörden dazu verpflichtet werden, Teile von Lieferungen während der Kontrollen freizugeben. Und das, obwohl sie bereits unterbesetzt sind, um ihre Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen, und mehr Kapazitäten benötigen, um gründlichere Kontrollen durchzuführen. Denken Sie an die jüngste Kontamination von Babymilch.
- Die Rechtswidrigkeit der Vorschläge: Ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt ist eines der vorrangigen Ziele der EU-Verträge. Durch die Schwächung bestehender Schutzmaßnahmen, z.B. in Bezug auf Pestizide, Pestizidrückstände und Einfuhrkontrollen, stehen die Vorschläge jedoch nicht im Einklang mit den eigenen rechtlichen Verpflichtungen der EU.
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat bereits aufgrund von Verfahrensmängeln einen Verwaltungsmissstand bei der Ausarbeitung mehrerer „dringender“ Omnibus-Vorschläge durch die Kommission festgestellt. Es ist daher unerlässlich, dass dieses Dossier einer äußerst genauen Prüfung unterzogen wird.
Ich verlasse mich darauf, dass Sie durch Ihre Aufsicht das hohe Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt gewährleisten, das in den EU-Verträgen vorgeschrieben ist und das die Verbraucher:innen verdienen. Bitte lehnen Sie den Vorschlag der Europäischen Kommission ab.
Mit freundlichen Grüßen,