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Jetzt handeln: Anbinde-Albtraum beenden!

iStock/Michele Ursi

Schrecken ohne Ende: Landwirtschaftsminister Rainer will die grausame Kettenhaltung von Rindern fortführen. Tierrecht und Verbraucherwillen sind ihm egal. Bitte unterschreiben Sie unsere Petition: Anbindehaltung sofort verbieten!

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Jetzt handeln: Anbinde-Albtraum beenden!

iStock/Michele Ursi

Schrecken ohne Ende: Landwirtschaftsminister Rainer will die grausame Kettenhaltung von Rindern fortführen. Tierrecht und Verbraucherwillen sind ihm egal. Bitte unterschreiben Sie unsere Petition: Anbindehaltung sofort verbieten!

Sehr geehrter Herr Minister Rainer,

die Anbindehaltung ist mit großem Leid für über eine Million Rinder in Deutschland verbunden. Rinder leben eigentlich auf Weideflächen in sozialen Herden und laufen täglich mehrere Kilometer. All das ist in Anbindehaltung unmöglich – stattdessen vegetieren die Tiere angekettet auf einer Fläche, nicht größer als ein Billardtisch.
Ihre Ankündigung, die Anbindehaltung unbegrenzt fortführen zu wollen, ist ein Schlag ins Gesicht für den Tierschutz und ignoriert den klaren Willen der Verbraucher:innen. Auch die EU-Behörde EFSA empfiehlt inzwischen ein Verbot dieser Tierquälerei.

Ich fordere Sie auf: Setzen Sie ein umfassendes Verbot der Anbindehaltung um, ohne Verzögerungen, lange Übergangszeiten oder Schlupflöcher für die sogenannte Kombihaltung.

Die Gesellschaft, der Handel und selbst bayerische Molkereien haben verstanden: Diese Form der Tierhaltung gehört endgültig abgeschafft. Es ist Zeit, dass auch Sie als zuständiger Minister diesem klaren gesellschaftlichen Konsens folgen.

Mit freundlichen Grüßen

  • Alois Rainer, Bundeslandwirtschaftsminister

Hintergrundinformationen

Rinder in der sogenannten „Anbindehaltung“ stehen auf kleinem Raum in einem Stall, fixiert mit Ketten, Gurten oder Halsrahmen. Sie können sich nicht umdrehen, nicht laufen, nicht kratzen. Lediglich Hinlegen oder Stehen ist möglich. Die Rinder stehen in einer Reihe, am Kopfende Futtertrog und Tränke, am hinteren Ende eine Auffangvorrichtung für die Exkremente. 

Das gesamte Leben spielt sich so an einem Ort ab – Essen, Trinken, Liegen, Koten und Urinieren. Das widerspricht dem natürlichen Verhalten der Rinder. Auf der Weide laufen Rinder bis zu 13 Kilometer am Tag [1], sie leben in sozialen Herden, pflegen Kontakte miteinander. All dies ist für Rinder in Anbindehaltung nicht möglich.  

Rainer stammt aus Bayern – einer der Hochburgen der Anbindehaltung – und steht dem Bauernverband nahe. Dessen Präsident Günther Felßner bezeichnete den CSU-Minister als „Traumbesetzung“.[2] Der Bauernverband kämpft seit langem gegen ein Anbindehaltungsverbot – der Verdacht der Klientelpolitik liegt nahe.

Bis jetzt ist die Anbindehaltung nicht ausdrücklich verboten.  Klar ist aber, dass die Anbindehaltung gegen den Grundsatz einer ‘verhaltensgerechten Unterbringung’ nach § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz verstößt [3]. Rinder leben eigentlich auf Weideflächen in sozialen Herden und laufen täglich mehrere Kilometer. All das ist in Anbindehaltung nicht möglich - damit ist diese Haltungsform auch nicht ‘verhaltensgerecht’. Rechtsexperten haben die Haltung sogar als ’regelmäßig strafbar’ bezeichnet. [4]

Mehr als eine Million Rinder sind in Deutschen Ställen angebunden , davon rund 400.000 Milchkühe. Insgesamt werden somit zehn Prozent aller Rinder in Anbindehaltung gehalten. Etwa zwei Drittel dieser Rinder stehen das ganze Jahr im Stall (ganzjährige Anbindehaltung), ein Drittel kommt für eine begrenzte Zeit auf die Weide (teilweise Anbindehaltung). [5]

Etwa 28 Prozent aller Betriebe mit Rinderhaltung in Deutschland praktizieren Anbindehaltung – das entspricht rund 28.300 Betrieben, meist mit dauerhafter Anbindung und ohne Auslauf. [6]  Die Anbindehaltung ist vor allem in Süddeutschland verbreitet. In Bayern etwa halten noch immer 43 Prozent aller Betriebe ihre Tiere in Anbindehaltung. Klar ist: Landwirt:innen brauchen Planungssicherheit. Ein Verbot würde erst nach einer Übergangsfrist greifen, damit die betroffenen Betriebe Zeit haben, ihre Ställe um- oder neu zu bauen. Dies könnte öffentlich gefördert werden. Insbesondere, wenn die Weidehaltung auf Almen aus Traditionsgründen oder zur Landschaftspflege unterstützt werden soll. Dass die Anbindehaltung ausläuft, kann für Tierhalter nicht überraschend kommen: Bereits 2016 hat der Bundesrat einen Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung [7] gefordert. Seit langem ist klar: Die tierquälerische Praxis ist nicht zukunftsfähig.

Rinder dürften natürlich weiterhin in den Sommermonaten, das heißt in etwa von Juni bis September, auf die Alm getrieben werden. Die Tiere dürfen eben nur nicht mehr für die restlichen langen Monate - rund ein Dreivierteljahr - angekettet im Stall stehen. Das bedeutet, Ställe müssen umgebaut oder neu gebaut werden. Dafür kann es finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel geben. 

  1. "Scientific report on the effects of farming systems on dairy cow welfare and disease", European Food Safety Authority (EFSA) 2009, S. 108 f.
  2. Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt: Alois Rainer exklusiv: Was der neue Agrarminister vorhat (April 2025)
  3. gesetze-in-internet.de: Tierschutzgesetz ("§2: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (...)"
  4. Verfassungsblog.de: „Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine“, (15.9.2023)
  5. Johann Heinrich von Thünen-Institut (Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei): „Expertise: Rinder in Anbindehaltung“, 27.07.2023
  6. Ebend.
  7. Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern vom 15.07.2016, siehe Drucksache 187/16

foodwatch hat die Aktion am 26.09.2025 gestartet. 

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