E-Mail-Aktion

Keime verheimlichen? Nicht mit uns!

© iStock.com / Boonyakiat Chaloemchavalid (Montage: foodwatch)

Salmonellen in Ihrem Essen – wollen Sie das wissen? Noch müssen private Labore solche Funde den Behörden melden. Genau diese Pflicht will Landwirtschaftsminister Rainer streichen. Doch beschlossen ist noch nichts – jetzt entscheidet der Bundestag. Fordern Sie die Abgeordneten auf: Die Meldepflicht muss bleiben!

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Keime verheimlichen? Nicht mit uns!

© iStock.com / Boonyakiat Chaloemchavalid (Montage: foodwatch)

Salmonellen in Ihrem Essen – wollen Sie das wissen? Noch müssen private Labore solche Funde den Behörden melden. Genau diese Pflicht will Landwirtschaftsminister Rainer streichen. Doch beschlossen ist noch nichts – jetzt entscheidet der Bundestag. Fordern Sie die Abgeordneten auf: Die Meldepflicht muss bleiben!

Sehr geehrte Abgeordnete der CDU/CSU und SPD,

im Bürokratie-Rückbaugesetz soll die Meldepflicht für Lebensmittellabore gestrichen werden. Das halte ich für einen schweren Fehler.
Private Labore untersuchen Lebensmittel im Auftrag der Hersteller. Bislang müssen sie Verstöße den Behörden melden – auch gegen den Willen des Auftraggebers. Fällt diese Pflicht weg, entscheidet allein das Unternehmen, ob eine Behörde von einem belasteten Produkt erfährt.

Welche Folgen das haben kann, hat der Dioxin-Skandal gezeigt: Ein auffälliger Laborbefund blieb neun Monate beim Auftraggeber liegen. In dieser Zeit gelangten Eier und Fleisch aus belasteten Höfen in den Handel. Am Ende mussten 4.760 Betriebe gesperrt werden. Genau daraufhin wurde die Meldepflicht unter Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) eingeführt.

Als Verbraucher:in kann ich nicht prüfen, was in meinem Essen steckt. Ich bin darauf angewiesen, dass die Behörden es erfahren – und zwar zuverlässig und nicht nach Ermessen des Herstellers. Darauf verlassen sich Millionen Menschen jeden Tag. Hinter den Stand von damals zurückzufallen, halte ich für unverantwortlich.

Ich fordere Sie daher auf: Erhalten Sie die Meldepflicht für Lebensmittellabore.
Mit freundlichen Grüßen

CDU/CSU

Herr Johannes Steiniger (Vorsitzender, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, CDU/CSU)
Herr Alexander Engelhard (Stellvertretender Vorsitzender, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, CDU/CSU)
Frau Anna Aeikens (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, CDU/CSU)
Herr Artur Auernhammer (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, CDU/CSU)
Frau Caroline Bosbach (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, CDU/CSU)
Herr Benedikt Büdenbender (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, CDU/CSU)
Herr Hermann Färber (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, CDU/CSU)
Herr Christoph Frauenpreiß (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, CDU/CSU)
Herr Alexander Jordan (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, CDU/CSU)
Herr Dieter Stier (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, CDU/CSU)

SPD

Frau Dr. Franziska Kersten (Sprecherin, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Frau Isabel Mackensen-Geis (Stellvertretende Sprecherin, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Herr Jens Behrens (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Herr David Mandrella (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Herr Andreas Schwarz (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Frau Svenja Stadler (Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Frau Esther Dilcher (Stellvertretendes Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Herr Esra Limbacher (Stellvertretendes Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Frau Bettina Lugk (Stellvertretendes Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Herr Johannes Schätzl (Stellvertretendes Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Herr Uwe Schmidt (Stellvertretendes Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)
Frau Marja-Liisa Völlers (Stellvertretendes Mitglied, AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, SPD)

Hintergrundinformationen

Die Meldepflicht für Lebensmittellabore (§ 44 Abs. 4a und 5a LFGB). Sie verpflichtet private Labore, Grenzwertüberschreitungen an die Überwachungsbehörden zu melden – auch ohne Einverständnis des Auftraggebers. Landwirtschaftsminister Alois Rainer hat die Streichung in das Bürokratie-Rückbaugesetz aufgenommen, das am 15. Juli 2026 im Kabinett beschlossen wurde. [1]

Private Labore analysieren Lebensmittel im Auftrag der Hersteller. Ohne Meldepflicht erfährt nur das Unternehmen selbst, was in seinem Produkt steckt – und entscheidet allein, ob es die Behörde informiert. Damit fällt ein Frühwarnsystem weg: Die Meldung zeigt den Ämtern, wo sie hinschauen müssen, bevor belastete Ware weiterverarbeitet oder verkauft wird. [1]

Nach dem Dioxin-Skandal 2010/2011. Im März 2010 hatte ein privates Labor zu viel Dioxin in Futterfett gefunden, der Befund blieb neun Monate beim Auftraggeber. [2] Als die Behörden davon erfuhren, war das Fett längst verfüttert – 4.760 Betriebe mussten gesperrt werden. [3] Daraufhin führte die Bundesregierung unter Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) die Meldepflicht für private Labore ein. [1]

Dafür sprechen sich die Lobbyverbände der Lebensmittelindustrie aus – unter anderem der Lebensmittelverband Deutschland, der Handelsverband Lebensmittel und der Verband der Fleischwirtschaft. 
Dagegen sind diejenigen, die täglich mit Lebensmittelsicherheit zu tun haben: Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure schreibt in seiner Stellungnahme, Bürokratieabbau dürfe nicht auf Kosten der Lebensmittelsicherheit gehen – die Meldepflichten erfüllten eine wichtige präventive Funktion. Der Deutsche Landkreistag erwartet durch die Streichung nicht weniger, sondern mehr Arbeit für die Behörden, bei gleichzeitig schwächerem Verbraucherschutz. [1]

Der Erhalt der Meldepflicht ist das Mindeste. Uns reicht das nicht: Wir fordern, dass Kontrollergebnisse veröffentlicht werden – nach dem Vorbild des dänischen Smiley-Systems, wo jeder Betrieb sein Ergebnis sichtbar aushängt. Denn schon heute fällt mehr als jede vierte vorgeschriebene Lebensmittelkontrolle aus. [4]

Der Bundestag. Eine Änderung des Entwurfs braucht einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen – CDU/CSU und SPD müssten sich also einig sein. Die SPD-Bundestagsfraktion hat noch am Tag des Kabinettsbeschlusses Beratungsbedarf angemeldet, ausdrücklich wegen der Streichung von Verbraucherschutzregelungen. [5] Allein kommt sie damit nicht weiter – deshalb richtet sich unsere Aktion an die Abgeordneten beider Fraktionen.

An die Mitglieder der Arbeitsgruppen Landwirtschaft, Ernährung und Heimat von CDU/CSU und SPD. Sie bereiten die Positionen ihrer Fraktionen vor und können einen Änderungsantrag auf den Weg bringen.

foodwatch hat die Aktion am 28.08.2026 gestartet.

48007

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