Nachricht 09.01.2026

Rückruf von verunreinigter Nestlé-Babynahrung wirft viele Fragen auf

Victor Golmer / istock

Nestlé ruft weltweit Babynahrung zurück – wegen einer möglichen Belastung mit einem Bakteriengift. Behörden und Konzern wussten seit Anfang Dezember Bescheid.

Nestlé ruft weltweit über 800 Babynahrungsprodukte zurück – wegen einer möglichen Belastung mit dem bakteriellen Giftstoff Cereulid. Betroffen sind Produkte aus mehr als zehn Fabriken in rund 60 Ländern. Cereulid kann bei Babys zu Erbrechen und Durchfall führen. Doch: Nestlé und die Behörden wussten offenbar schon Wochen vorher von der Gefahr – und informierten die Öffentlichkeit erst Anfang Januar.

Behörden wussten Bescheid – aber Eltern wurden im Dunkeln gelassen

Schon am 9. Dezember 2025 hatte Nestlé den niederländischen Behörden gemeldet, dass bei internen Tests eine Verunreinigung festgestellt wurde. Trotzdem gab es keinen öffentlichen Rückruf – nicht in den Niederlanden, nicht in Deutschland. Auch als die italienischen Behörden am 12. Dezember eine Warnung ins europäische Schnellwarnsystem RASFF eintrugen, blieb es in vielen Ländern still.

Die österreichischen Behörden fanden dann am 16. Dezember die gleichen Verunreinigungen auch in Produktproben von Nestlé-Säuglingsnahrung, die aus Deutschland kam. Das belegt eine Meldung im EU-Behörden-Schnellwarnsystem RASFF. Es ist also davon auszugehen, dass sowohl Nestlé als auch die Behörden in Deutschland schon seit Mitte Dezember wussten, dass auch deutsche Produkte betroffen sind. Dennoch wurden Eltern nicht gewarnt. Die österreichische Agentur für Ernährungssicherheit hatte nach eigenen Angaben zunächst vor Weihnachten nur einen sogenannten „stillen Rückruf“ durchgeführt – ohne Information an die Verbraucher:innen. Erst am 5. Januar 2026 begann Nestlé damit, die Babynahrung öffentlich zurückzurufen – warum so spät?

Warum hat Nestlé erst jetzt, Wochen später, Eltern und Verbraucher:innen gewarnt? Die Salamitaktik des Lebensmittelriesen ist unverantwortlich!
Alina Nitsche Recherche & Kampagnen

Rückverfolgbarkeit? Funktioniert nicht!

Die Ursache der Verunreinigung ist laut den Behörden ein belasteter Rohstoff. Doch woher er stammt, ist weiterhin unklar – Nestlé und die Behörden konnten den Ursprung bis heute nicht nachverfolgen. Dabei schreibt das EU-Recht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit vor – doch in der Praxis funktioniert sie nicht.

Skandale ohne Folgen

Dieser Vorfall ist kein Einzelfall. Der Konzern steht immer wieder wegen mangelhafter Produktsicherheit in der Kritik:

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Erst unsere Recherche brachte das Ausmaß des Skandals ans Licht. Selbst Zeitungen in Vietnam berichten nun über unsere Erkenntnisse – denn auch dorthin exportierte Nestlé möglicherweise giftiges Milchpulver. Auf Behörden und Konzerne ist offenbar kein Verlass, wenn es um unsere Gesundheit geht.

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Nestlé muss endlich Konsequenzen spüren

Trotz dieser Skandale bleibt es meist bei kleinen Geldstrafen oder gar keiner Strafe. Im Fall illegal gefilterten Mineralwassers (Perrier, u. a.) wurde Nestlé zwar zu zwei Millionen Euro verurteilt – aber bei einem Konzerngewinn von über elf Milliarden Schweizer Franken verdient der Konzern diese Summe in weniger als zwei Stunden.

Lebensmittelfirmen wie Nestlé müssen endlich zur Verantwortung gezogen werden. Wer Warnungen verzögert, Informationen zurückhält oder gefährliche Produkte verkauft, muss mit harten Strafen rechnen – und nicht mit symbolischen Bußgeldern.

Strengere Gesetze und echte Strafen sind längst überfällig. Lebensmittelskandale dürfen nicht länger folgenlos bleiben.