Presse-Statement: foodwatch zu BGH/Rotbäckchen
Berlin, 10. Dezember 2015. Zum heutigen Urteil des BGH über Gesundheitswerbung für Rotbäckchen-Saft „Lernstark“ erklärt Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelmarketing bei der Verbraucherorganisation foodwatch:
„Der Fall Rotbäckchen zeigt: Es braucht endlich klare Nährwertvorgaben, für welche Lebensmittel überhaupt Gesundheitswerbung gemacht werden darf. Laut Gesetz hätte die EU Kommission Nährwertprofile bereits vor sieben Jahren vorlegen müssen und ist sie bis heute schuldig geblieben. Die WHO hat für Europa längst ein geeignetes Modell vorgestellt. Die EU Kommission muss dafür sorgen, dass zuckerhaltige Getränke grundsätzlich nicht mit Gesundheitswerbung versehen werden dürfen!“